Zur zweiten Materie, zum
Bedienstetenschutz-Reformgesetz: Dabei geht es eigentlich nur um Anpassungen.
Es geht um Anpassungen an den Arbeitnehmerschutz, die aus unserer Sicht
unproblematisch sind, und daher werden wir dem auch zustimmen. (Beifall bei
der SPÖ.)
19.08
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neugebauer. – Bitte.
19.08
Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Herren Staatssekretäre! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe gemeinsam mit Frau Abgeordneter Dr. Partik-Pablé zum Gesetzentwurf im Bericht des Verfassungsausschusses (320 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (283 der Beilagen) einen Abänderungsantrag ein. Ich ersuche den Herrn Präsidenten unter Hinweis auf § 53 Abs. 4 GOG um Vervielfältigung und Verteilung.
Kern dieses Abänderungsantrages ist eine Zuständigkeitsrichtlinie für Entscheidungen in der Personalentwicklung der Universitäten. Diese Entscheidung wird den Universitäten in erster Instanz übertragen. Die Berufung geht an den zuständigen Bundesminister. Ein weiterer Punkt betrifft gefährliche Auslandseinsätze unserer Militärpersonen, welche mit einem Zuschlag Niederschlag finden sollen. Weiters finden sich in diesem Antrag redaktionelle Berichtigungen. – Ich bitte den Herrn Präsidenten, diesen Abänderungsantrag in Verhandlung zu nehmen.
Zur 2. Dienstrechts-Novelle wurde schon einiges ausgeführt. Das sind im Wesentlichen Ergebnisse der Sozialpartnerverhandlungen zwischen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und der Bundesregierung. Die Einführung des Verwaltungspraktikums etwa wird die bisherige Eignungsausbildung ablösen. Wir haben ein neues Militärberufsförderungsgesetz geschaffen, mit dem der Wiedereinstieg von Militärpersonen auf Zeit in das zivile Leben besser ermöglicht werden soll. Wir haben auf Grund des Konzeptes für Kräfte für internationale Operationen, KIOP, doch sehr deutliche Anreizsysteme geschaffen, um die entsprechenden Personalressourcen für Auslandseinsätze zur Verfügung zu haben. Wir haben – das möge hoffentlich nicht eintreten – für allfällig Hinterbliebene von Soldaten, die im Auslandsdienst tödlich verunglücken, auch eine einmalige Geldleistung vorgesehen, so wie es das bereits im Exekutivbereich gibt. Und es folgen Anpassungen an das Universitätsgesetz 2002.
Der Abänderungsantrag, der schon Gegenstand der Debatte im Ausschuss gewesen ist, hat sich mit Änderungen der Zuständigkeit von Personalvertretungsorganen und auch damit beschäftigt, dass vorgesehen ist, im nächsten Jahr einen Teil der Zollwache in den Exekutivbereich einzugliedern beziehungsweise im Bundesministerium für Finanzen für zivile Aufgaben zu verwenden.
Kern dieses Abänderungsantrages, den ich zuletzt zitiert habe, ist ohne Zweifel der Gehaltsabschluss zwischen den Gewerkschaften öffentlicher Dienste und der Bundesregierung. Wie inzwischen bekannt ist, beträgt die lineare Erhöhung der Gehälter und Dienstzulagen 1,85 Prozent. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate und impliziert im Wesentlichen die vom Wifo prognostizierte Inflationsrate des Jahres 2004 und die vom Wifo derzeit festgestellte Wirtschaftswachstumsrate 2003.
Ich bedanke mich beim Herrn Staatssekretär für die unbürokratische, sehr kompetente und ergebnisorientierte Verhandlung, die letztendlich auch ein gutes Echo von den Wirtschaftsforschungsinstituten in der Replik in den Medien gebracht hat. (Beifall bei der ÖVP.)