Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 194

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Es ist auch von den Kolleginnen und Kollegen das Ergebnis außerordentlich gut ange­nommen worden.

Ich möchte abschließend hinzufügen, dass diesmal wieder – das halten wir für sehr sinnvoll – im Sinne der gleichwertigen Entwicklung des Dienstrechtes auf Arbeitgeber­seite nicht nur Bund, sondern auch Länder und Gemeinden vertreten gewesen sind und dass wir auch auf Arbeitnehmerseite die entsprechenden Gewerkschaften am Tisch gehabt haben.

Wenn ich Sie nun einlade, dieser Vorlage zuzustimmen, dann tue ich dies auch in der Gewissheit, dass ich auf Grund der einstimmigen Entscheidung der Landeshauptleute­konferenz hoffe, dass auch die Länder und Gemeinden diesen Verhandlungserfolg nachvollziehen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.12

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Neugebauer in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag ist verteilt und wird im Steno­graphischen Protokoll gedruckt; er steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Neugebauer, Dr. Helene Partik-Pablé und Kollegen zum Gesetz­entwurf im Bericht des Verfassungsausschusses (320 der Beilagen) über die Regie­rungsvorlage (283 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetenge­setz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Teil­pen­sions­gesetz, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Land- und Forstarbei­ter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Ausschreibungs­ge­setz 1989, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Väter-Karenzgesetz, die Reisege­bührenvorschrift, das Einsatzzulagengesetz, das Unterrichtspraktikumsgesetz, das Uni­versitäts-Abgeltungsgesetz und das Akademie der Wissenschaften-Gesetz geän­dert werden sowie das Militärberufsförderungsgesetz 2004 geschaffen wird (2. Dienst­rechts-Novelle 2003)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Art. 1 Z 62 lautet:

„62. Im § 165 Abs. 1 Z 1 wird die Wortfolge „des Instituts oder einer allfälligen Abtei­lung“ durch die Wortfolge „der Organisationseinheit, der der Professor zugeordnet ist,“ ersetzt.“

2. Art. 1 Z 75 lautet:

„75. Im § 172 Abs. 1 Z 1 wird die Wortfolge „des Instituts oder einer allfälligen Ab­teilung“ durch die Wortfolge „der Organisationseinheit, der der Universitätsdozent zugeordnet ist,“ ersetzt.“

3. Art 1 Z 83 lautet:

„83. § 178 Abs. 2a lautet:

 


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