Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 75

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Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualitäts­steigerung im Öffentlichen Verkehr durch Ausbau der Rechte und der Teilhabe der Fahrgäste/KundInnen, eingebracht im Zuge der Debatte über 340 d.B.: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (311 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz 1992, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Hochleistungsstreckengesetz, das Bundesgesetz zur Errichtung einer "Brenner Eisen­bahn GmbH", das Bundespflegegeldgesetz und das Kriegsgefangenenentschädi­gungsgesetz sowie das Gesetz zur Neuordnung des Dienstrechtes der Österreichi­schen Bundesbahnen und deren Rechtsnachfolge-Unternehmen erlassen wird, mit dem das Bahn-Betriebsverfassungsgesetz aufgehoben wird, und mit dem das Arbeits­verfassungsgesetz und das Angestelltengesetz geändert werden (Bundesbahnstruktur­gesetz 2003)

Nicht zuletzt im Zusammenhang mit der ÖBB-Reform ist das bestehende Optimie­rungspotential bei der Wahrung der Rechte von Fahrgästen beziehungsweise Kunden im Öffentlichen Verkehr deutlich geworden: Anlässlich des ÖBB-Streiks wurde offen­sichtlich, dass Kunden und insbesondere Dauerkunden des Öffentlichen Personenver­kehrs bei Nichterbringung von bezahlten Dienstleistungen unzureichende rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den Anbietern haben. Es besteht eine Schlechterstellung etwa im Vergleich zu den nach dem Konsumenten­schutzgesetz bestehenden Möglichkeiten.

Dies sollte Anlaß für eine Verbesserung der Rechte der Fahrgäste sein. Zugleich sollte auch die Teilhabe der Fahrgäste und Güterkunden verbessert werden, damit diese als wichtiger Stakeholder zur nötigen Qualitätsoffensive im Öffentlichen Verkehr beitragen können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Nationalrat stimmt darin überein, dass die stärkere Berücksichtigung der Interes­sen der Fahrgäste als KundInnen im Öffentlichen Verkehr ein wesentlicher Beitrag zu dessen Qualitätsverbesserung ist.

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird in diesem Sinne aufgefordert, auf der Grundlage nationaler und internationaler Best Practices bis 30.6.2004 Vorschläge für gesetzliche Verbesserun­gen zugunsten der Fahrgäste und der Angebotsqualität in den folgenden Bereichen vorzulegen:

1. Kunden im Öffentlichen Verkehr werden in ihren Rechten (Gewährleistung, ...) den KonsumentInnen anderer Produkte und Dienstleistungen gleichgestellt. Bestehende Schlechterstellungen von KundInnen im Öffentlichen Verkehr werden beendet, insbe­sondere durch Angleichung der Regelungen im Bereich des Öffentlichen Verkehrs an weitergehende Regelungen zum Beispiel des Konsumentenschutzgesetzes und ge­gebenenfalls durch entsprechende, kundenfreundlichere Neuregelungen.

 


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