Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Lichtenberger,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualitätssteigerung im Öffentlichen
Verkehr durch Ausbau der Rechte und der Teilhabe der Fahrgäste/KundInnen,
eingebracht im Zuge der Debatte über 340 d.B.: Bericht des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (311 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Bundesbahngesetz 1992, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das
Hochleistungsstreckengesetz, das Bundesgesetz zur Errichtung einer
"Brenner Eisenbahn GmbH", das Bundespflegegeldgesetz und das
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz sowie das Gesetz zur Neuordnung des
Dienstrechtes der Österreichischen Bundesbahnen und deren
Rechtsnachfolge-Unternehmen erlassen wird, mit dem das
Bahn-Betriebsverfassungsgesetz aufgehoben wird, und mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz
und das Angestelltengesetz geändert werden (Bundesbahnstrukturgesetz 2003)
Nicht zuletzt im Zusammenhang mit der
ÖBB-Reform ist das bestehende Optimierungspotential bei der Wahrung der Rechte
von Fahrgästen beziehungsweise Kunden im Öffentlichen Verkehr deutlich
geworden: Anlässlich des ÖBB-Streiks wurde offensichtlich, dass Kunden und
insbesondere Dauerkunden des Öffentlichen Personenverkehrs bei Nichterbringung
von bezahlten Dienstleistungen unzureichende rechtliche Möglichkeiten zur
Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den Anbietern haben. Es besteht eine
Schlechterstellung etwa im Vergleich zu den nach dem Konsumentenschutzgesetz
bestehenden Möglichkeiten.
Dies sollte Anlaß für eine Verbesserung
der Rechte der Fahrgäste sein. Zugleich sollte auch die Teilhabe der Fahrgäste
und Güterkunden verbessert werden, damit diese als wichtiger Stakeholder zur
nötigen Qualitätsoffensive im Öffentlichen Verkehr beitragen können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Nationalrat stimmt darin überein,
dass die stärkere Berücksichtigung der Interessen der Fahrgäste als KundInnen
im Öffentlichen Verkehr ein wesentlicher Beitrag zu dessen
Qualitätsverbesserung ist.
Die Bundesregierung und insbesondere der
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird in diesem Sinne
aufgefordert, auf der Grundlage nationaler und internationaler Best Practices
bis 30.6.2004 Vorschläge für gesetzliche Verbesserungen zugunsten der
Fahrgäste und der Angebotsqualität in den folgenden Bereichen vorzulegen:
1. Kunden im Öffentlichen Verkehr
werden in ihren Rechten (Gewährleistung, ...) den KonsumentInnen anderer
Produkte und Dienstleistungen gleichgestellt. Bestehende Schlechterstellungen
von KundInnen im Öffentlichen Verkehr werden beendet, insbesondere durch
Angleichung der Regelungen im Bereich des Öffentlichen Verkehrs an
weitergehende Regelungen zum Beispiel des Konsumentenschutzgesetzes und gegebenenfalls
durch entsprechende, kundenfreundlichere Neuregelungen.