Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 202

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Manfred Lackner und KollegInnen betreffend Dämpfung des Zu­wachses bei den Heilmitteln

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Der Inhalt ist bekannt, der Antrag ist verteilt und liegt auf. Ich muss ihn nicht näher er­läutern. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

19.37

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Lackner in seinen Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag wird gemäß § 53 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung vervielfältigt, verteilt und dem Stenographischen Protokoll beigegeben. Er steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Manfred Lackner und KollegInnen betreffend Dämpfung des Zu­wachses bei den Heilmitteln, eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Sozial­ausschusses (316 d.B.) über die Regierungsvorlage (310 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversiche­rungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2003 – 2. SVÄG 2003)

Österreich hat sich in den letzten Jahrzehnten unter sozialdemokratischer Führung zu einem der wohlhabendsten Länder der Welt entwickelt, mit niedriger Arbeitslosigkeit und gutem Wirtschaftswachstum, bei gleichzeitiger Preisstabilität.

Ein wesentlicher Teil dieser positiven Entwicklung stützt sich auf unsere Systeme der sozialen Sicherheit.

Ein elementarer Pfeiler der sozialen Sicherheit ist das österreichische Gesundheitssys­tem.

Es ist nachgewiesen, dass die Gesundheitschancen entsprechend dem Einkommen und dem sozialen Status unterschiedlich sind, daher ist es wichtig festzuhalten, dass die gesundheitliche Versorgung ein öffentliches Anliegen und nicht die Privatsache der BürgerInnen ist.

Es war der gesamtgesellschaftliche Konsens, dass in Österreich grundsätzlich das Finanzierungsprinzip der solidarischen Finanzierung über Beiträge und Steuern gilt.

Die gesamten, öffentlichen und privaten Ausgaben für Gesundheit betrugen in Öster­reich im Jahr 2001 ca. 7,7 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP).

Die Quote der Gesundheitsausgaben ist damit im mittleren Bereich der westlichen Wohlstandswelt. Die europäischen Spitzenreiter sind Deutschland 10,7 %, Schweiz 10,9 % und Frankreich 9,5 % (USA 13,9 %).

In absoluten Werten pro Kopf betrugen die Gesundheitsausgaben 2001 in den USA rund 4.900 € in der Schweiz fast 3.160 €, in Deutschland etwa 2.808 €, in Österreich 2.191 € und in Großbritannien rund 1.992 €.

 


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