haben Sie gebeten, das
Militärbefugnisgesetz aus dem Wehrrechtsänderungsgesetz herauszunehmen und die
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abzuwarten. Bedauerlicherweise waren
Sie dazu nicht bereit. Nein, Sie wollten nicht, und daher brachten wir das Verlangen
auf getrennte Abstimmung über Artikel 5 der Regierungsvorlage des Militärbefugnisgesetzes hier ein.
Mehrere
Bestimmungen des Militärbefugnisgesetzes sind unserer Rechtsauffassung nach
verfassungswidrig. Sie verstoßen unserer Meinung nach zum Teil gegen das
Bundesverfassungsgesetz über die persönliche Freiheit, zum Teil gegen einzelne
Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention, auch gegen das
Datenschutzgesetz. Auf all das haben wir aufmerksam gemacht. Aber anstatt die
gravierenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Militärbefugnisgesetz
bei dieser Wehrrechtsänderungsgesetz-Novelle zu berücksichtigen und die von
uns behaupteten verfassungswidrigen Bestimmungen aus der Welt zu schaffen,
ging und geht es Ihnen um die Ausweitung
der Befugnisse.
Dagegen
gibt es massive Einwände des Bundeskanzleramtes, des Völkerrechtsbüros und des
Bundesministeriums für Justiz, denn in Hinkunft, Herr Bundesminister, soll es
möglich sein, Daten, vor allem personenbezogene Daten und sensible Informationen,
an ausländische Polizei- und Militärdienststellen, an internationale
Organisationen und an sonstige zwischenstaatliche Einrichtungen weiterzugeben.
Das ist auf keinen Fall zulässig, Herr Bundesminister! (Beifall bei der
SPÖ.)
Daher
fordern wir – und das nicht nur erst heute, sondern schon seit Jahren,
seit Bestehen dieses Gesetzes – eine verstärkte und auch wirksamere
Kontrolle der Exekution dieses Bundesgesetzes durch das Parlament. Das muss
sichergestellt werden! Es darf nicht, wie von Ihnen in diesem unzumutbaren
Gesetzeswerk beabsichtigt ist, eine Ausweitung dieser Befugnisse bis hin zu
einem Überwachungsstaat geben.
Es ist ein anderer Weg, den die Koalition
geht, aber das ist der falsche
Weg, und er findet nicht
unsere Zustimmung! (Beifall bei der SPÖ.)
21.16
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Murauer ist der nächste Redner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.16
Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bin natürlich ein wenig anderer Meinung als der Wehrsprecher der SPÖ, wie Sie es sich vorstellen können, und sehe im Wesentlichen zwei Prioritäten für das Bundesheer und für die Landesverteidigung.
Zum Ersten: die Aufrechterhaltung und Sicherung der Souveränität Österreichs zu Lande und in der Luft.
Zweitens: die Erfüllung der internationalen Verpflichtungen nach Petersberg-Abkommen, nach UNO-Verpflichtungen und nach PfP-Missionen – dies ohne Augenzwinkern, wenn da irgendwelche Unklarheiten wären.
Die Dienstrechts-Novelle und die Wehrgesetzesänderung liefern die Voraussetzung für KIOP, die Kräfte für internationale Operationen, denn wir haben uns verpflichtet, mit 1 500 Mann – eine Zahl, die allerdings mit vier zu multiplizieren ist – dazu beizutragen, auch außereuropäische Krisen zu bewältigen.
In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen allen, weil es mir wichtig erscheint, zur Kenntnis bringen, dass wir uns dazu mit der Unterschrift des damaligen Bundeskanzlers Klima verpflichtet haben.
Meine Damen und Herren! Ich bringe nun folgenden Antrag ein.