Präsident Dr. Andreas Khol: Letzte Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. 3 Minuten
Redezeit. – Bitte.
21.59
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben in
den letzten zweieinhalb Jahren sehr intensive Diskussionen im Umweltausschuss
und auch in der Öffentlichkeit über die Frage des Verschwindens von
Glasflaschen geführt und auch immer wieder mögliche Lösungsvarianten
besprochen. Es ist wohl kein Geheimnis, dass sich die Grünen – vor allem
vom Umweltminister – sehr viel restriktivere und rigidere Regelungen
wünschen würden, als das im Moment mit einer Art freiwilligen Vereinbarung der
Fall ist: Man hofft darauf, dass eine Vereinbarung mit der Wirtschaft
letztendlich zu dem Ergebnis führt, dass Glasflaschen und Pfandflaschen den
Siegeszug, der im Moment von Einwegflaschen, vor allem Plastikflaschen, geführt
wird, stoppen.
Wir unterstützen
diesen Antrag daher grundsätzlich und freuen uns über eine Diskussion. Ich
meine, es ist auch durchaus im Sinne dieses Hauses, dass man die Problematik
aufgreift, dass KonsumentInnen überhaupt darüber Bescheid wissen und durch
Kennzeichnungsvorschriften mehr Information darüber erhalten, welche Entsorgung
die Verpackungen der Produkte gerade im Getränkebereich erhalten.
Ich hoffe, dass wir im Umweltausschuss über diesen Antrag im weitesten Sinne eine Lösung dafür erzielen können und denke, wir Grünen können heute schon sagen, dass wir diesem Antrag sehr positiv gegenüberstehen und ihm auch zustimmen werden. –Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
22.00
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 244/A dem Umweltausschuss zu.
16. Punkt
Erste Lesung:
Antrag der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert
wird (248/A)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Ich erteile Ihnen das Wort, Frau Kollegin, und zwar wunschgemäß für 3 Minuten.
22.01
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag impliziert, dass auch dort, wo Bundespolizeidirektionen eingerichtet sind, die Strafgelder den Ländern, den Städten und den Sozialhilfeverbänden zufließen sollten. Es ist ja grundsätzlich so, dass für Strafgelder eine Zweckwidmung geplant ist und dass sie der Sozialhilfe zugeführt werden sollen. Aber es ist für mich vollkommen unverständlich, dass es eine Ersatzregelung gibt, die mit dem Budgetbegleitgesetz 2000 eingeführt wurde, sodass eben überall dort, wo Bundespolizeidirektionen eingerichtet sind, diese Gelder dem Bund, also dem Innenministerium zufließen. Das, sehr geehrte Damen und Herren, ist ungerecht, unlogisch, rechtsstaatlich bedenklich und unsozial.