Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 251

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Präsident Dr. Andreas Khol: Letzte Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.59

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben in den letzten zweieinhalb Jahren sehr intensive Diskussionen im Umweltausschuss und auch in der Öffentlichkeit über die Frage des Verschwindens von Glasflaschen ge­führt und auch immer wieder mögliche Lösungsvarianten besprochen. Es ist wohl kein Geheimnis, dass sich die Grünen – vor allem vom Umweltminister – sehr viel restrikti­vere und rigidere Regelungen wünschen würden, als das im Moment mit einer Art frei­willigen Vereinbarung der Fall ist: Man hofft darauf, dass eine Vereinbarung mit der Wirtschaft letztendlich zu dem Ergebnis führt, dass Glasflaschen und Pfandflaschen den Siegeszug, der im Moment von Einwegflaschen, vor allem Plastikflaschen, geführt wird, stoppen.

Wir unterstützen diesen Antrag daher grundsätzlich und freuen uns über eine Diskus­sion. Ich meine, es ist auch durchaus im Sinne dieses Hauses, dass man die Proble­matik aufgreift, dass KonsumentInnen überhaupt darüber Bescheid wissen und durch Kennzeichnungsvorschriften mehr Information darüber erhalten, welche Entsorgung die Verpackungen der Produkte gerade im Getränkebereich erhalten.

Ich hoffe, dass wir im Umweltausschuss über diesen Antrag im weitesten Sinne eine Lösung dafür erzielen können und denke, wir Grünen können heute schon sagen, dass wir diesem Antrag sehr positiv gegenüberstehen und ihm auch zustimmen werden. –Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.00

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 244/A dem Umweltausschuss zu.

16. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert wird (248/A)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 16. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Ich erteile Ihnen das Wort, Frau Kollegin, und zwar wunschgemäß für 3 Minuten.

 


22.01

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag impliziert, dass auch dort, wo Bundespolizeidirektio­nen eingerichtet sind, die Strafgelder den Ländern, den Städten und den Sozialhilfever­bänden zufließen sollten. Es ist ja grundsätzlich so, dass für Strafgelder eine Zweck­widmung geplant ist und dass sie der Sozialhilfe zugeführt werden sollen. Aber es ist für mich vollkommen unverständlich, dass es eine Ersatzregelung gibt, die mit dem Budgetbegleitgesetz 2000 eingeführt wurde, sodass eben überall dort, wo Bundespoli­zeidirektionen eingerichtet sind, diese Gelder dem Bund, also dem Innenministerium zufließen. Das, sehr geehrte Damen und Herren, ist ungerecht, unlogisch, rechtsstaat­lich bedenklich und unsozial.

 


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