Ich mache aber darauf aufmerksam, dass die
Antwort auf eine Frage selbstverständlich auch von der Qualität der Frage
abhängig ist, Herr Kollege Pilz! (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
9.05
Präsident Dr. Andreas Khol: Weiters zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.
9.05
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident!
Ich glaube, die Geschäftsordnung gibt ausreichend Auskunft darüber, wie die
Fragestunde abzuhalten ist und vor allem auch wie die Beantwortung zu erfolgen
hat. Der Minister ist verpflichtet, eine Antwort zu geben. Welchen Inhalt diese
Antwort hat, das kann ihm natürlich nicht vorgeschrieben werden. Ich glaube
aber, wenn hier schon über die Würde des Hohen Hauses gesprochen wird, dann
wäre es auch sinnvoll, dass man gerade die Fragestunde, bei der es darum geht,
den Minister über Belange seines Ressorts zu befragen, nicht zu einer
politischen Debatte ausarten lässt. Dazu haben wir gestern schon genug
Gelegenheiten gehabt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. –
Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)
9.06
Präsident Dr. Andreas Khol: Weiters zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.
9.06
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Hohes
Haus! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Mag. Moser hat ordnungsgemäß
eine Anfrage eingebracht. – Herr Bundesminister Grasser hat die Antwort
verweigert. Das ist ein glatter Bruch der Geschäftsordnung! (Beifall bei
der SPÖ und den Grünen.)
9.06
Präsident Dr. Andreas Khol: Meine Damen und Herren! Wir haben es hier mit einem Fall zu tun, den ich während meiner 20-jährigen Praxis als Abgeordneter immer wieder erlebt habe: Ein Bundesminister wird gefragt; er gibt entsprechend der Geschäftsordnung jene Antwort, die er politisch zu verantworten hat. Das Hohe Haus muss sich mit dieser Anfragebeantwortung zufrieden geben. (Abg. Dr. Van der Bellen: Genau so ist es!)
Ich zitiere § 94 Abs. 2 unseres Geschäftsordnungsgesetzes:
„Das befragte Mitglied der Bundesregierung oder der im Sinne des § 19 Abs. 1 zum Wort gemeldete Staatssekretär ist verpflichtet, die Anfragen mündlich in derselben Sitzung, in der sie aufgerufen werden, zu beantworten. Ist den Genannten die Erteilung der gewünschten Auskunft nicht möglich, so haben sie dies in der Beantwortung zu begründen.“ (Abg. Dr. Van der Bellen: § 96 (2)!)
Das heißt also: Der Herr/die Frau Minister
hat zu antworten, aber was er/sie sagt – um Gender-gerecht
zu sprechen –, ist in der Geschäftsordnung nicht geregelt. Wir haben hier
eine ständige Praxis. (Abg. Dr. Van der Bellen: Nein, ich bin
nicht Ihrer Ansicht!)
Damit ist diese Runde der Geschäftsordnung
unserer Praxis entsprechend beendet. (Abg. Dr. Van der Bellen: Zur
Geschäftsordnung!)
Herr Kollege Van der Bellen! Wir haben in der Präsidiale die Praxis vereinbart, dass es, wenn man keine Anträge stellt, trotzdem möglich ist, dass über den Ablauf des Verfahrens jede Fraktion einmal zu Wort kommt. Das ist geschehen, jede Fraktion ist einmal zu Wort gekommen, und es ändert sich nichts. (Abg. Dr. Van der Bellen: Ich