Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 13

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Ich mache aber darauf aufmerksam, dass die Antwort auf eine Frage selbstver­ständ­lich auch von der Qualität der Frage abhängig ist, Herr Kollege Pilz! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

9.05

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weiters zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


9.05

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Prä­sident! Ich glaube, die Geschäftsordnung gibt ausreichend Auskunft darüber, wie die Fragestunde abzuhalten ist und vor allem auch wie die Beantwortung zu erfolgen hat. Der Minister ist verpflichtet, eine Antwort zu geben. Welchen Inhalt diese Antwort hat, das kann ihm natürlich nicht vorgeschrieben werden. Ich glaube aber, wenn hier schon über die Würde des Hohen Hauses gesprochen wird, dann wäre es auch sinnvoll, dass man gerade die Fragestunde, bei der es darum geht, den Minister über Belange seines Ressorts zu befragen, nicht zu einer politischen Debatte ausarten lässt. Dazu haben wir gestern schon genug Gelegenheiten gehabt. (Beifall bei den Frei­heitlichen und der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)

9.06

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weiters zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.

 


9.06

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsi­dent! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Mag. Moser hat ordnungs­gemäß eine Anfrage eingebracht. – Herr Bundesminister Grasser hat die Antwort ver­weigert. Das ist ein glatter Bruch der Geschäftsordnung! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

9.06

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Meine Damen und Herren! Wir haben es hier mit einem Fall zu tun, den ich während meiner 20-jährigen Praxis als Abgeordneter immer wieder erlebt habe: Ein Bundesminister wird gefragt; er gibt entsprechend der Geschäfts­ord­nung jene Antwort, die er politisch zu verantworten hat. Das Hohe Haus muss sich mit dieser Anfragebeantwortung zufrieden geben. (Abg. Dr. Van der Bellen: Genau so ist es!)

Ich zitiere § 94 Abs. 2 unseres Geschäftsordnungsgesetzes:

„Das befragte Mitglied der Bundesregierung oder der im Sinne des § 19 Abs. 1 zum Wort gemeldete Staatssekretär ist verpflichtet, die Anfragen mündlich in derselben Sit­zung, in der sie aufgerufen werden, zu beantworten. Ist den Genannten die Erteilung der gewünschten Auskunft nicht möglich, so haben sie dies in der Beantwortung zu begründen.“ (Abg. Dr. Van der Bellen: § 96 (2)!)

Das heißt also: Der Herr/die Frau Minister hat zu antworten, aber was er/sie sagt – um Gender-gerecht zu sprechen –, ist in der Geschäftsordnung nicht geregelt. Wir haben hier eine ständige Praxis. (Abg. Dr. Van der Bellen: Nein, ich bin nicht Ihrer Ansicht!)

Damit ist diese Runde der Geschäftsordnung unserer Praxis entsprechend beendet. (Abg. Dr. Van der Bellen: Zur Geschäftsordnung!)

Herr Kollege Van der Bellen! Wir haben in der Präsidiale die Praxis vereinbart, dass es, wenn man keine Anträge stellt, trotzdem möglich ist, dass über den Ablauf des Ver­fahrens jede Fraktion einmal zu Wort kommt. Das ist geschehen, jede Fraktion ist einmal zu Wort gekommen, und es ändert sich nichts. (Abg. Dr. Van der Bellen: Ich


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