Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 22

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zum Vollziehungsbereich des Ministers gestellt werden müssen (Abg. Mag. Posch – in Richtung Präsident Dr. Khol –: Entscheiden Sie es selbst, oder entscheiden Sie es, wie es der Herr Molterer vorgeschlagen hat? Entscheiden Sie selbst, Herr Präsident?), dass dem Minister freigestellt ist, wie er diese Anfragen beantwortet, und dass in der Geschäftsordnung ausdrücklich steht, dass die Antworten konkret und knapp sein sollen, sofern es die Anfragen auch erlauben.

Wenn man all das in einen Zusammenhang stellt, kann sich jeder, glaube ich, selbst ein Urteil über die jetzige Fragestunde bilden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

9.30

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Meine Damen und Herren! Ich unterbreche die Sitzung und berufe eine Präsidialkonferenz – in meinem Büro – ein. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 9.30 Uhr unterbrochen und um 10.38 Uhr wieder aufge­nom­men.)

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Meine Damen und Herren! Wir haben in der Präsidialkonferenz ausführlich über die Vor­kommnisse in den ersten 30 Minuten der heutigen Fragestunde beraten. Die Hand­habung der Geschäftsordnung und damit auch die Handhabung der Fragestunde obliegt dem Präsidenten. (Ruf bei der SPÖ: Das ist unbestritten!) Ich werde heute noch einmal wiederholen, wie ich – in voller Tradition mit der Praxis dieses Hauses – die Fragestunde zu handhaben gedenke.

Meine Damen und Herren! Es gibt eine Gesamtverantwortung aller Abgeordneten und aller, die an der Fragestunde teilnehmen, für die Würde des Hauses. Das Schauspiel, das wir in den ersten 30 Minuten der Fragestunde zum Teil (Zwischenrufe bei der SPÖ) hier geboten haben, ist mit der Würde des Hauses aus meiner Sicht nicht vereinbar. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) – Ich bitte um keinen Beifall!

Die Geschäftsordnung regelt das Fragerecht und die Antwortverpflichtung im Hohen Haus sehr genau. Fragen, die nicht Gegenstand der Vollziehung sind, braucht ein Re­gierungsmitglied nicht zu beantworten. Ich werde weiterhin, wie es in vielen Jahren die Praxis war, auch Fragen zulassen, die nicht Gegenstand der Vollziehung sind, wobei es aber dem befragten Regierungsmitglied absolut freigestellt ist zu sagen: Das ist eine Frage, die nicht meine Vollziehung betrifft, und ich beantworte sie daher nicht.

Zweitens. – Grundsätzlich: Ich werde auch Zusatzfragen zulassen und Fragen, die nicht die Vollziehung betreffen. Auch hier hat der Minister die Möglichkeit zu sagen, ich beantworte sie nicht – oder er beziehungsweise sie beantwortet diese Frage.

Wenn aber in den Fragen kriminelle Handlungen unterstellt werden, werde ich in Zu­kunft die Verantwortung dafür übernehmen und diese Frage nicht zulassen.

Wie sieht es aus mit der Antwortpflicht des Ministers, der Ministerin, des Staats­sekre­tärs, der Staatssekretärin? – Die Geschäftsordnung legt hier sehr klar fest, dass das befragte Regierungsmitglied zu einer Antwort verpflichtet ist. Er/sie kann aber diese Antwort aus vielfältigen Gründen – rechtlichen, Datenschutz-, politischen, faktischen Gründen – verweigern, muss aber diese Gründe angeben. Ich glaube, wir bleiben aus gutem Grund bei dieser Antwortpflicht.

 


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