Was den Inhalt der Antwort betrifft: Hier gibt es geschäftsordnungsmäßig kein Beurteilungsrecht und kein Rügerecht des Präsidenten. Die Antwort, die erteilt wird, ist die Antwort – und diese zu beurteilen steht dem Hohen Haus zu. Es gibt kein geschäftsordnungsmäßiges Recht auf eine lange, auf eine Antwort in die eine oder in die andere Richtung.
Weiters bleiben wir bei der Praxis, dass – in Auslegung der Geschäftsordnung – Zusatzfragen kurz sein müssen und mit einem Einleitungssatz eingeleitet werden können. Beim zweiten Satz ist die Sache schon so, dass ich zu läuten beginne.
Ich setze jetzt mit der Fragestunde fort.
Ich appelliere an Sie, meine Damen und
Herren, sich Ihrer Verantwortung für die Würde dieses Hauses und für das
Erscheinungsbild bewusst zu sein und ihr auch gerecht zu werden. (Rufe bei
den Grünen: Das gilt auch für die Regierungsmitglieder! – Abg. Brosz: Das gilt für die
Regierungsmitglieder auch! – Gegenruf: Das gilt auch für Sie!) –
Das gilt für jeden in diesem Haus, und das gilt auch für mich – ganz
natürlich. Niemand steht in diesem Land außerhalb des Gesetzes, Herr
Abgeordneter Jarolim. (Abg. Brosz: Auch die Regierungsmitglieder
nicht!)
Fortsetzung der Fragestunde
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir setzen fort mit der Zusatzfrage des Abgeordneten Dipl.-Ing. Hofmann zur Frage 34/M – das ist der dritte Fragekomplex –, und wir werden die Fragestunde um 11.10 Uhr beenden. – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Da das politische und wirtschaftspolitische Handeln der Oppositionsparteien in der jüngsten Vergangenheit sehr schlecht nachvollziehbar war – ich sage fairerweise dazu: Kollege Matznetter als Budgetsprecher hat sich mehrmals für eine Absenkung der KöSt unter 25 Prozent ausgesprochen –, erlaube ich mir, an Sie die Frage zu stellen:
Welche Folgen hätte es, nämlich für den Wirtschafts- und Arbeitsstandort Österreich, würde man auf die Senkung der Körperschaftsteuer verzichten?
Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter! Wenn
man weiß, dass der Körperschaftsteuersatz in Slowenien 20 Prozent, in
Ungarn 16 Prozent, in Kroatien 20 Prozent, in Polen 19 Prozent,
in der Slowakei 19 Prozent ausmacht, dann weiß man auch, dass es ganz,
ganz wichtig war, den Körperschaftsteuersatz abzusenken, weil ansonsten eine Abwanderung
sowohl von Arbeitsplätzen als auch von Unternehmungen eingetreten wäre.
Insofern ist dies eine wichtige Maßnahme zur Attraktivierung des Wirtschafts-
und Arbeitsstandortes Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten
der Freiheitlichen.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen jetzt zur 4. Anfrage, die von Herrn Abgeordnetem Bucher gestellt wird. Ich bitte den Herrn Abgeordneten, die Frage zu formulieren.
Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:
„Welches Volumen wurde/wird im Rahmen der beiden Etappen der Steuerreform sowie der drei Konjunkturbelebungs- bzw. Wachstumspakete insgesamt bewegt?“