Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 28

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ist eben gerade zielorientiert für 900 000 Alleinverdiener, darunter sind 100 000 Allein­erzieherinnen und Alleinerzieher. Diese Maßnahme ist ganz spezifisch auf eine armutsgefährdete Bevölkerungsgruppe hinorientiert, um diese zu unterstützen und um dieser eine besondere Entlastung anzubieten.

Das ist die Handschrift einer Bundesregierung, die nicht zuletzt mit dem Kinderbe­treu­ungsgeld gezeigt hat: Wir wollen Europameister in der Familienpolitik sein, weil wir wis­sen, dass Kinder 100 Prozent der Zukunft unseres Landes sind. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Haubner.

 


Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Herr Bundesminister! Die Bundesregierung dürf­te sich damit aber auf die Alleinverdiener konzentrieren. Können von der Erhöhung der Absetzbeträge auch jene Familien mit Kindern, in denen beide Elternteile berufs­tätig sind, profitieren?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Abge­ord­­neter! Die Maßnahme ist spezifisch auf Alleinverdiener und Alleinerzieher orientiert, und zwar deshalb, weil man sehen muss, dass Doppelverdienerhaushalte natürlich auch zweimal von der Tarifentlastung profitieren. Wenn sowohl der Mann als auch die Frau arbeiten, profitieren beide von den generellen Entlastungsmaßnahmen beim Tarif. Mit dieser Alleinverdiener-, Alleinerzieherregelung wollten wir den Nachteil, dass es in Österreich keine Familienbesteuerung gibt und dadurch eine Familie, in der ein Allein­verdiener zum Beispiel 3 000 € verdient, höher besteuert wird als eine, in der beide Elternteile je 1 500 € verdienen, zielorientiert ausgleichen. Ich glaube, das ist ein richti­ger Schritt in diese Richtung. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner, bitte.

 


Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Die Op­position wird nicht müde, ständig zu behaupten, dass Frauen die großen Verliererinnen dieser Steuerreform sind. Ich frage Sie daher:

Wie profitieren Frauen von dieser Reform?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Werte Frau Abgeordnete! Die Faktenlage zeigt das genaue Gegenteil, nämlich: Frauen profitieren stärker von der mit dieser Reform einhergehenden Entlastung – na­tür­lich auch deshalb, das muss man dazusagen, weil Frauen tendenziell ein niedri­ge­res Einkommen als Männer haben. Insofern profitieren sie auch stärker. (Abg. Dr. Gla­wischnig: Wo denn?)

Ich darf Ihnen ein Beispiel geben, was das Medianeinkommen der Frauen am Beispiel einer Arbeiterin in Österreich betrifft: Das Medianeinkommen einer Arbeiterin liegt bei monatlich 1 080 € brutto; diese Frau wird im Jahr netto 679 € weniger an Steuern zahlen. (Abg. Sburny: Wie viel zahlen Sie weniger?) Im Vergleich dazu wird der Mann, der Arbeiter, mit einem Medianeinkommen von 1 755 € – also deutlich höher – um 364 € entlastet. Insofern wird, so denke ich, sehr klar, dass die Entlastung der Frauen ganz grundsätzlich eine wesentlich höhere als die der Männer sein wird. Insbesondere ist auch die zweimalige Anhebung der Steuerfreigrenze beziehungsweise deren Effekt, dass nunmehr 2 550 000 Menschen keine Lohn- und Einkommensteuer mehr be­zah­len, sehr positiv für die Frauen, und auch die gerade diskutierte Thematik des Allein­erzieherabsetzbetrages hilft zielorientiert vor allem armutsgefährdeten Frauen.

 


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