Ich stimme einerseits der Aufstockung nicht zu und möchte allerdings – was ohnehin der Einstimmigkeit unterliegt – bei der Mittelverwendung, was die Sicherheit und auch das gesamte Ausstiegsszenario betrifft, die volle Mitsprache haben. Geschätzte Damen und Herren! Es wurde ja nicht gesagt, dass, wenn wir nicht zustimmen, die Mittelverwendung automatisch dem Prinzip der Einstimmigkeit entzogen wird. Das wurde wirklich nicht gesagt! Daher ist das Zusammenziehen der Materie für mich nicht nachvollziehbar:
Selbst wenn Sie von vier auf sechs aufgestockt hätten, wäre die Mittelverwendung weiterhin einem einstimmigen Beschluss unterlegen, und unter Umständen hätten die aufgestockten Mittel sogar keiner Verwendung zugeführt werden können.
Ich weiß, dass viele schon in den Startlöchern scharren, damit viele Aufträge an die Atomlobby gehen, aber ich glaube, man muss das viel weitreichender betrachten. Es gibt da nämlich einen Zusammenhang zwischen der friedlichen Nutzung und der Produktion von Atomwaffen. Es gibt diesen Zusammenhang zwischen der friedlichen Nutzung und der Atombombe. Wir wissen ja, wie viel Plutonium da entsteht und wie viel dann wieder verwendet werden kann. Auch diese Zusammenhänge werden meiner Meinung nach viel zu wenig beachtet.
Geschätzte Damen und Herren! Es ist
wichtig, eine Revision des EURATOM-Vertrages anzustreben. Ich weiß, dass das
Primärrecht der EU ist, aber man könnte alle Zeichen so setzen, dass sie in
allen internationalen Positionierungen mit unserer Gesinnung
übereinstimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.49
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hornek.
5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
11.49
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Als Waldviertler Abgeordneter und Bürgermeister einer kleinen Grenzgemeinde, die zirka 60 km Luftlinie von Temelin entfernt ist, war und ist für mich Anti-Atompolitik ein zentrales Thema, ist Anti-Atompolitik für mich – und das nicht erst, seit es verschiedene Volksbegehren in diesem Zusammenhang gibt – seit mehr als drei Jahrzehnten ein Herzensanliegen.
Österreich
hat aufgrund eines Volksentscheides für sein eigenes Territorium im Zuge des
Atomsperrgesetzes ein Verbot von atomarer Stromproduktion festgelegt, ist aber
von einer Vielzahl von Atomkraftwerken in den Nachbarländern umgeben. Um die
Risken dieser Anlagen zu minimieren, muss es Ziel dieses Hohen Hauses sein,
einen europaweiten Ausstieg aus der Atomstromproduktion zu unterstützen. Die
konsequente Position Österreichs muss daher der Hinweis auf die permanenten
Gefahren sein, die mit der Kernenergie verbunden sind, muss die Unterstützung
jedes Landes in Bezug auf ein Ausstiegsszenario sein.
Geschätzte
Damen und Herren! Unser zentrales Ziel müssen hohe Sicherheitsstandards für
die bestehenden Anlagen sein und ein massives Wirken in Richtung einer
Stilllegung dieser Anlagen; aber zwischenzeitig müssen hohe
Sicherheitsstandards bestehen.
In Bezug auf die Zielsetzung dieses Volksbegehrens bin ich zu 100 Prozent d’accord. In Bezug auf die Ministerbindung sehe ich es so, wie dies im Zuge des Unterausschusses der Experte Universitätsprofessor Dr. Manfred Rotter vom Institut für Völkerrecht und internationale Beziehungen der Universität Linz getan hat, der klar zum Ausdruck brachte, dass eine derartige Bindung nicht sinnvoll erscheint. Das ist ein Stand-