Deshalb, das muss ich wirklich sagen, freuen wir uns sehr und sind sehr, sehr stolz auf dieses Gesetz. Es haben ein freiheitlicher Justizminister und ein freiheitlicher Sozialminister kommen müssen, um dieses Gesetz dem Hohen Haus vorzulegen.
Lieber Dieter Böhmdorfer! Wir bedanken uns wirklich recht herzlich bei dir, dass du dieses Gesetz heute zum Beschluss vorlegst. Es ist ein Meilenstein, damit „Lainz“ wirklich nicht mehr vorkommt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Ich möchte auch noch auf eines hinweisen: Dieses Gesetz wird auch die Kontrolle ermöglichen. Das heißt, die Patienten haben in Zukunft Rechte. Die Rechtsbegleitung ist gegeben, und das noch dazu auf Kosten der öffentlichen Hand. Wenn Sie da noch von einem nicht fertigen oder nicht so guten Gesetz sprechen, dann weiß ich nicht, was ein gutes Gesetz in Ihren Augen ist.
Was Sie machen, das ist eine weitere Verleugnung des ganzen Lainz-Skandals. Wenn Sie die morgige „Kronen Zeitung“ zur Hand nehmen, sehen Sie es schwarz auf weiß: Es ist dank unserer Kollegen im Wiener Landtag, die eine Anfrage an die Stadträtin Pittermann gestellt haben, nun endlich herausgekommen, warum es zu wenig Pflegepersonal gibt: weil im letzten Jahr 300 Ausbildungsplätze nicht einmal besetzt wurden. Das ist eine Tatsache.
Da greift man wie in anderen Bereichen auch immer wieder zurück auf den Stehsatz: Wir brauchen mehr Pflegekräfte aus dem benachbarten Ausland, das heißt mehr Zuwanderer. Ich sage Ihnen: Wenn wir nicht einmal in der Lage sind, unsere eigenen Ausbildungsplätze auszuschöpfen, dann ist das die Kapitulation – aber in dem Fall des Wiener Gesundheitssystems.
Dieses Gesetz wird uns dabei helfen, so
wie meine Vorrednerin auch ausgeführt hat, dass Menschen in Würde, mit
Rechtssicherheit und mit der nötigen Betreuung und Achtung alt werden können.
Ich glaube, dass wir alle darüber nachdenken sollten, denn es könnte uns alle
selbst einmal treffen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten
der ÖVP.)
18.14
Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Daher schließe ich die Debatte.
Wir gelangen zu den Abstimmungen, und zwar gelangen wir zuerst zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Konsumentenschutzgesetz Bestimmungen über den Heimvertrag eingeführt werden, samt Titel und Eingang in 377 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist in zweiter Lesung mit Einstimmigkeit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung einstimmig angenommen wurde.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 377 der Beilagen hinsichtlich des Antrags 231/A betreffend ein Bundesgesetz über ein Bundes-Heimvertragsgesetz zur Kenntnis zu nehmen.
Auch hier darf ich im Falle der Zustimmung um ein Zeichen ersuchen. – Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.