Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 192

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Was die Kritik an der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres betrifft, so gehe ich doch davon aus, dass die Zugangshindernisse des Datenschutzgesetzes sehr wohl auch für das Ministerium aufrecht bleiben. Das Gesetz ist von jenen Damen und Herren im Bundeskanzleramt, die auch mit den Aufgaben des Datenschutzes betraut sind, erstellt worden, und ich möchte nur darauf hinweisen, dass der Datenschutzrat – mit den Stimmen der sozialdemokratischen Kollegen! – diesen Entwurf positiv begut­achtet hat. (Abg. Mag. Johann Maier: So stimmt das nicht, Kollege Neugebauer! Das stimmt nicht!)

Ich bedanke mich bei den Beamten und Beamtinnen des Bundeskanzleramtes dafür, dass sie eine so schwierige Materie in einfacher Weise in der Benutzerfreundlichkeit auch tatsächlich zu Papier gebracht haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind Vorreiter im europäischen Raum, was den Ausdruck des Dokumentes mit dem gleichen Wert wie das Original betrifft, und wir sind schneller in Europa, was die elektronische Zustellung betrifft.

Als Ziel für einen barrierefreien Zugang ist eine Frist von vier Jahren vorgesehen, wo­bei wir in einer Entschließung deutlich gemacht haben, dass bei neuen Webseiten diese Frist möglichst bald unterschritten werden sollte.

Ich möchte im Zusammenhang damit – der Herr Präsident war so nett, für die Ver­teilung zu sorgen – im Einvernehmen mit Kollegin Dipl.-Ing. Elke Achleitner einen Ab­än­derungsantrag einbringen, der die Regelungen über die Möglichkeit, die Bürger­kartenfunktionen künftig auch auf E-Card zu speichern, ins ASVG überführen sollte. Die entsprechende Novelle wird allerdings erst später erfolgen, sodass eine Außer­krafttretung der Bestimmung mit 30. Juni 2004 erfolgen soll.

Im Ausschuss wurden Bedenken über die Verfassungsmäßigkeit des Zustande­kom­mens der in Rede stehenden Bestimmung, was das Zustellgesetz betrifft, geäußert. Auch diesbezüglich ist eine entsprechende Regelung in diesem Abänderungsantrag ent­halten.

Es ist ein wesentlicher Schritt, ein starker Schritt hin zu einer Modernisierung der Ver­waltung und ein weiterer wichtiger Beitrag zu einem Wettbewerbsvorteil unserer Unter­nehmen und für unsere Bürger. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.23

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in sei­nen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Neugebauer, Dipl.-Ing. Achleitner schriftlich überreicht wurde und genügend unterstützt ist. Er steht daher mit in Verhandlung.

Im Übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt. Ge­mäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung wurde er auch vervielfältigt und verteilt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Neugebauer, Dipl.-Ing. Elke Achleitner zum Bericht des Verfas­sungs­ausschusses (382 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (252 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem ein E-Government-Gesetz erlassen wird sowie das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Zustellgesetz, das Gebührenge­setz 1957, das Meldegesetz 1991 und das Vereinsgesetz 2002 geändert werden

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

 


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