Was die Kritik an der Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Inneres betrifft, so gehe ich doch davon aus, dass die
Zugangshindernisse des Datenschutzgesetzes sehr wohl auch für das Ministerium
aufrecht bleiben. Das Gesetz ist von jenen Damen und Herren im
Bundeskanzleramt, die auch mit den Aufgaben des Datenschutzes betraut sind,
erstellt worden, und ich möchte nur darauf hinweisen, dass der
Datenschutzrat – mit den Stimmen der sozialdemokratischen Kollegen! –
diesen Entwurf positiv begutachtet hat. (Abg.
Mag. Johann Maier: So stimmt
das nicht, Kollege Neugebauer! Das stimmt nicht!)
Ich bedanke mich bei den Beamten und Beamtinnen des Bundeskanzleramtes dafür, dass sie eine so schwierige Materie in einfacher Weise in der Benutzerfreundlichkeit auch tatsächlich zu Papier gebracht haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind Vorreiter im europäischen Raum, was den Ausdruck des Dokumentes mit dem gleichen Wert wie das Original betrifft, und wir sind schneller in Europa, was die elektronische Zustellung betrifft.
Als Ziel für einen barrierefreien Zugang ist eine Frist von vier Jahren vorgesehen, wobei wir in einer Entschließung deutlich gemacht haben, dass bei neuen Webseiten diese Frist möglichst bald unterschritten werden sollte.
Ich möchte im Zusammenhang damit – der Herr Präsident war so nett, für die Verteilung zu sorgen – im Einvernehmen mit Kollegin Dipl.-Ing. Elke Achleitner einen Abänderungsantrag einbringen, der die Regelungen über die Möglichkeit, die Bürgerkartenfunktionen künftig auch auf E-Card zu speichern, ins ASVG überführen sollte. Die entsprechende Novelle wird allerdings erst später erfolgen, sodass eine Außerkrafttretung der Bestimmung mit 30. Juni 2004 erfolgen soll.
Im Ausschuss wurden Bedenken über die Verfassungsmäßigkeit des Zustandekommens der in Rede stehenden Bestimmung, was das Zustellgesetz betrifft, geäußert. Auch diesbezüglich ist eine entsprechende Regelung in diesem Abänderungsantrag enthalten.
Es ist ein wesentlicher Schritt, ein
starker Schritt hin zu einer Modernisierung der Verwaltung und ein weiterer
wichtiger Beitrag zu einem Wettbewerbsvorteil unserer Unternehmen und für
unsere Bürger. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.23
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Neugebauer, Dipl.-Ing. Achleitner schriftlich überreicht wurde und genügend unterstützt ist. Er steht daher mit in Verhandlung.
Im Übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt. Gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung wurde er auch vervielfältigt und verteilt.
Der
Antrag hat folgenden Wortlaut:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Neugebauer, Dipl.-Ing. Elke Achleitner zum Bericht des Verfassungsausschusses
(382 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (252 der Beilagen) eines
Bundesgesetzes, mit dem ein E-Government-Gesetz erlassen wird sowie das
Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Zustellgesetz, das Gebührengesetz
1957, das Meldegesetz 1991 und das Vereinsgesetz 2002 geändert werden
Der
Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen: