Das ist schade, denn das Grundanliegen wäre richtig und erstrebenswert. Die vorliegenden Regelungen sind jedoch zu kompliziert, zu teuer, verfassungsrechtlich bedenklich, das Risiko der Zustellung wird von der Verwaltungsbehörde auf den Einzelnen verschoben, der Zugang für Behinderte ist nicht gewährleistet, und dieser Datenverbund im Innenministerium ist datenschutzrechtlich ganz bedenklich. Daher würde ich vorschlagen, damit man zu einer einheitlichen und besseren Regelung kommt, dass diese Materie nochmals im Verfassungsausschuss diskutiert wird und die Beschwerden und Empfehlungen ernst genommen werden.
Wir stellen daher einen Rückverweisungsantrag an den Verfassungsausschuss.
Wir wären in der Lage, in vier Wochen ein perfektes Gesetz zu liefern, weil jeder daran interessiert ist, ein billigeres, unkomplizierteres und leichter zugängliches E-Government-Gesetz zu erhalten. (Beifall bei der SPÖ.)
20.19
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neugebauer. – Bitte.
20.19
Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass wir mit Recht mit diesem E-Government-Gesetz das umsetzen, was der Bürger und die Wirtschaft von uns verlangen: Letztere haben nämlich einen Anspruch darauf, dass die Akten laufen und nicht der Bürger. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das geschieht mit diesem Gesetz. Und ich weiß, dass wir in Österreich damit – und das haben mir auch die Sachverständigen im Verfassungsausschuss mitgeteilt – europaweit zu einer der modernsten Verwaltungen kommen. Darauf können wir mit Recht stolz sein! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Wir schaffen die rechtlichen Grundlagen, den elektronischen Rechtsverkehr zwischen Behörden und Bürgern auf eine effiziente Basis zu stellen. Zentrum dieser Vorlage ist die Bürgerkarte, die Verfahrensabläufe durch elektronischen Identitäts- und Echtheitsnachweis unter Wahrung des Datenschutzes ermöglicht.
Ein zweiter Schwerpunkt ist das Standarddokumentenregister. Wenn man etwa Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Meldenachweis einmal als elektronisch lesbar und korrekt erkannt hat, dann können diese Daten immer wieder verwendet werden. Einmal Urkunde – immer wieder Urkunde.
Es wird die elektronische Zustellung von Schriftstücken geben, nachprüfbar durch die Amtssignatur, und diese elektronische Zustellung macht nur einen Bruchteil der Kosten für einen Zustellungsnachweis bei der Post aus. Ich habe noch sehr eindrucksvoll das Beispiel eines Sachverständigen im Ohr, der gemeint hat, die Kosten einer Lenkerauskunft betragen, wenn man sie persönlich einholt, 9,48 €, macht man das auf dem traditionellen Postweg, betragen die Kosten 4,50 € – auf dem nunmehr vorgeschlagenen elektronischen Weg: 48 Cent. Die Einsparung spricht für sich.
Aber darüber hinaus gibt es noch eine Menge anderer Vorteile. 168 Stunden pro Woche, also rund um die Uhr, gibt es den Zugang zur Verwaltung für Bürger, Wirtschaft und alle, die daran Interesse haben. Es gibt aber keinen Zwang, und das ist deutlich auszusprechen. Es wurde berichtet, dass 42 Prozent der Haushalte einen eigenen Internetanschluss haben, aber derjenige, der diesen Dienst auch weiterhin nicht in Anspruch nehmen möchte, kann sich durchaus über Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden in einem bürgerkartenähnlichen Verfahren begleiten lassen.