Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 191

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Das ist schade, denn das Grundanliegen wäre richtig und erstrebenswert. Die vorlie­genden Regelungen sind jedoch zu kompliziert, zu teuer, verfassungsrechtlich bedenk­lich, das Risiko der Zustellung wird von der Verwaltungsbehörde auf den Einzelnen ver­schoben, der Zugang für Behinderte ist nicht gewährleistet, und dieser Daten­verbund im Innenministerium ist datenschutzrechtlich ganz bedenklich. Daher würde ich vorschlagen, damit man zu einer einheitlichen und besseren Regelung kommt, dass diese Materie nochmals im Verfassungsausschuss diskutiert wird und die Be­schwerden und Empfehlungen ernst genommen werden.

Wir stellen daher einen Rückverweisungsantrag an den Verfassungsausschuss.

Wir wären in der Lage, in vier Wochen ein perfektes Gesetz zu liefern, weil jeder daran interessiert ist, ein billigeres, unkomplizierteres und leichter zugängliches E-Govern­ment-Gesetz zu erhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

20.19

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neu­gebauer. – Bitte.

 


20.19

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass wir mit Recht mit diesem E-Government-Gesetz das umsetzen, was der Bürger und die Wirtschaft von uns verlangen: Letztere haben nämlich einen Anspruch darauf, dass die Akten lau­fen und nicht der Bürger. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheit­lichen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das geschieht mit diesem Gesetz. Und ich weiß, dass wir in Österreich damit – und das haben mir auch die Sachverständigen im Verfas­sungs­ausschuss mitgeteilt – europaweit zu einer der modernsten Verwaltungen kom­men. Darauf können wir mit Recht stolz sein! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Freiheitlichen.)

Wir schaffen die rechtlichen Grundlagen, den elektronischen Rechtsverkehr zwischen Behörden und Bürgern auf eine effiziente Basis zu stellen. Zentrum dieser Vorlage ist die Bürgerkarte, die Verfahrensabläufe durch elektronischen Identitäts- und Echt­heits­nachweis unter Wahrung des Datenschutzes ermöglicht.

Ein zweiter Schwerpunkt ist das Standarddokumentenregister. Wenn man etwa Staats­bürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Meldenachweis einmal als elektronisch lesbar und korrekt erkannt hat, dann können diese Daten immer wieder verwendet werden. Einmal Urkunde – immer wieder Urkunde.

Es wird die elektronische Zustellung von Schriftstücken geben, nachprüfbar durch die Amtssignatur, und diese elektronische Zustellung macht nur einen Bruchteil der Kosten für einen Zustellungsnachweis bei der Post aus. Ich habe noch sehr eindrucksvoll das Beispiel eines Sachverständigen im Ohr, der gemeint hat, die Kosten einer Lenkerauskunft betragen, wenn man sie persönlich einholt, 9,48 €, macht man das auf dem traditionellen Postweg, betragen die Kosten 4,50 € – auf dem nunmehr vorge­schlagenen elektronischen Weg: 48 Cent. Die Einsparung spricht für sich.

Aber darüber hinaus gibt es noch eine Menge anderer Vorteile. 168 Stunden pro Wo­che, also rund um die Uhr, gibt es den Zugang zur Verwaltung für Bürger, Wirtschaft und alle, die daran Interesse haben. Es gibt aber keinen Zwang, und das ist deutlich aus­zusprechen. Es wurde berichtet, dass 42 Prozent der Haushalte einen eigenen Internetanschluss haben, aber derjenige, der diesen Dienst auch weiterhin nicht in Anspruch nehmen möchte, kann sich durchaus über Gemeinden, Bezirksverwal­tungsbehörden in einem bürgerkartenähnlichen Verfahren begleiten lassen.

 


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