Redezeitbeschränkung
Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer und Gestaltung der Debatten der Tagesordnung erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von acht „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 140 Minuten, Freiheitliche 96 Minuten, Grüne 104 Minuten.
Weiters wurde darüber hinaus folgende Redezeitvereinbarung für die Zeit der Fernsehübertragung zwischen 11.10 Uhr und 13 Uhr für die Debatte zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004 getroffen:
Zunächst je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 10 Minuten, anschließend ein Regierungsmitglied mit 10 Minuten, danach je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten, weiters ein Regierungsmitglied mit 10 Minuten und schließlich je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten.
In der letzten Runde hat dann der den Vorsitz führende Präsident die Verantwortung dafür, dass alle gleichmäßig zu Wort kommen. Er hat nach Rücksprache mit den Klubobmännern gegebenenfalls die Redezeit zu verkürzen, aber alle vier Fraktionen sollen in gleichem Ausmaß zu Wort kommen.
Weiters besteht Einvernehmen darüber, dass tatsächliche Berichtigungen, und zwar begrenzt mit einer einzigen, erst nach 13 Uhr – und logischerweise vor 14 Uhr – aufgerufen werden.
Da in der Präsidialkonferenz ferner vereinbart wurde, dass die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales bis längstens 14 Uhr verhandelt werden und die Redezeit nach der „Wiener Stunde“ verteilt wird, verbleiben unter Annahme einer genauen Einhaltung der vereinbarten Redezeit nach Abzug der Fernsehredezeit für die Fraktionen annähernd folgende Redezeiten bis zum Ende der Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 und 2: ÖVP und SPÖ je 21 Minuten, FPÖ 8 Minuten und Grüne 10 Minuten.
Über diese Redezeiteinteilung entscheidet
das Hohe Haus. Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem vielschichtigen Vorschlag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen. Wir werden daher so vorgehen.
1. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und
Soziales über den Antrag 335/A der Abgeordneten Herbert Scheibner,
Mag. Wilhelm Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche
Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert
werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004 – SVÄG 2004)
(401 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und
Soziales über den Antrag 333/A der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das
Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden
(1. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004 –
1. SVÄG 2004) (402 d.B.)