Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 12

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Es wurde – ich erwähne das, weil es gestern zu diesem Thema eine interessante Diskussion gegeben hat – der Krankenversicherungsbeitrag für Pensionisten von 3,5 Prozent auf 3,75 Prozent erhöht, obwohl es im Jahr 1997 eine Nulllohnrunde, also überhaupt keine Erhöhung für die Pensionisten gegeben hat.

In Summe – Sie haben den Rechnungshof angesprochen – hat der Rechnungshof be­ziehungsweise das Wifo in einer Modellsimulation festgestellt: Das Strukturanpas­sungs­gesetz 1996 hat das Wachstum gedämpft, die verfügbaren persönlichen Einkom­men geschmälert, die Arbeitslosenquote ansteigen lassen. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Kogler, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Bundesminister! Vor dem Hinter­grund, dass hier Regierungsabgeordnete offensichtlich vorgefertigte Fragen aus Ihrem Ministerium einbringen (Abg. Scheibner: Das ist eine Unterstellung! So geht das nicht! – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen), ist es umso er­staunlicher, dass Sie die Hauptfrage nicht beantwortet haben, nämlich, wie es jenen 2,2 Millionen ergeht, die tatsächlich keine Entlastung erfahren – von Entlastung für alle keine Rede. (Rufe bei der ÖVP: Frage! – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)

Ich stelle deshalb die Zusatzfrage: Wie sind tatsächlich die Mehrbelastungen seit dem Jahr 2000 für jene 2,2 Millionen ausgefallen, die eigentlich in der Frage intendiert waren? (Beifall bei den Grünen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Abge­ordneter Kogler! Erstens reden wir nicht von „vorgefertigten“ Fragen (Abg. Öllinger: Wir reden schon davon!), sondern die Abgeordneten stellen selbstverständlich die Fragen, die sie wollen.

Zum Zweiten war die Frage des Herrn Abgeordneten Hoscher, warum die rund 2,2 Mil­lionen Menschen, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens keine Steuern zahlen mussten, bei den Steuersenkungsplänen leer ausgehen.

Ich habe versucht, diese Frage bestmöglich zu beantworten, indem ich gesagt habe, dass sie selbstverständlich nicht leer ausgehen, denn wir haben eine Reihe von Maß­nahmen auch im Bereich der Negativsteuer gesetzt. Ich habe die Kinderzuschläge im Bereich des Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrages erwähnt und habe das Bei­spiel genannt, dass es bei drei Kindern zu einer jährlichen Entlastung von 525 € kommt. (Abg. Sburny: Die Frage war, welche Belastungen!) Ich habe erwähnt, dass die Negativsteuer von heute 60 Millionen € auf 95 Millionen € ansteigt – im Gegensatz zur Steuerreform des Jahres 2000 –, und ich habe auch eine ganze Reihe von Transferzahlungen erwähnt, die wir beschlossen haben.

Man kann also sagen: Mit diesen zwei Etappen der Steuerreform, zusammen mit den Transferzahlungen, die seit dem Jahr 2000 beschlossen worden sind, ist gerade diese Gruppe der 2,2 Millionen sehr deutlich entlastet worden. Es war uns wichtig, gerade auf die Bezieher kleiner Einkommen besonders Rücksicht zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Damit haben wir den ersten Fragenkomplex erledigt.

Den nächsten leitet Herr Abgeordneter Auer ein. – Herr Kollege, stellen Sie Ihre Frage, bitte.

 


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