Verwaltungsübertretungen begehen. Es finden sich aber Modelle einer Verantwortlichkeit juristischer Personen im weiteren Sinn.
Solche Modelle hat dann Dr. Günter Heine ausgearbeitet, die 2000 in der „Österreichischen Juristen-Zeitung“ publiziert wurden. Eines dieser Modelle der Verantwortung knüpft an Straftaten der Organe der juristischen Person an. Ein zweites Modell knüpft an einem Organisationsverschulden, an einer Aufsichtsverantwortung – aber wiederum der Organe – an. Das heißt wieder, dass Menschen irgendwie schuldhaft gehandelt haben müssen. Das dritte Modell sieht eine absolute Gefährdungshaftung, eine absolute Erfolgshaftung vor. Das heißt beispielsweise: Hochwasser passiert, es erfolgt eine Sachbeschädigung durch Hochwasser – Strafbarkeit. Das sind Dinge, die wir nicht unterstützen können.
Der Entwurf Zeder, der schon mehrmals zitiert wurde – auch im Entschließungsantrag, den die SPÖ heute Vormittag eingebracht hat – und auch in der „Österreichischen Juristen-Zeitung“ 2001 publiziert wurde, hat sich dann damit befasst, wie wir diesem dogmatischen Problem näher kommen können. Sollen wir dies eher im Zivilrecht, im Verwaltungsrecht oder im Strafrecht regeln? – Zeder hat sich für das Strafrecht entschieden und außerdem eine originäre Verantwortlichkeit der juristischen Person vorgeschlagen.
Er schlägt also das Modell der originären Verantwortlichkeit vor, das sich davon löst, die Strafbarkeit der juristischen Person von einem Schuldvorwurf gegen eine natürliche Person abhängig zu machen. Die juristische Person soll auf Grund eines sie selbst unmittelbar treffenden Vorwurfes verantwortlich sein. Dieser Erfolgshaftung, dieser von dem Handeln der Organe unabhängigen Haftung konnten wir uns nicht anschließen. – Das lehnen wir ab.
Wir sagen, eine Haftung der juristischen Person ist nur denkbar, wenn sie an einem schuldhaften, rechtswidrigen und kausalen Tatbegehen der Organe oder von Personen anknüpft oder wenn dieses Verschulden in einem Organisationsverschulden liegt.
Wie immer im Justizbereich werden solche
großen Reformen wissenschaftlich aufbereitet, im Expertenkreis diskutiert,
dann in die Begutachtung versandt und schließlich hier im Hohen Haus
beschlossen werden. (Abg. Dr. Jarolim: Aber nicht so schnell wie eine
Dringliche!)
Aus der Hüfte schießen wir durch einzelne
Medialberichterstattungen mit Sicherheit nicht. Ich bedanke mich beim Herrn
Minister, dass er dieses Projekt so sorgsam vorbereitet. Wir werden mit
Sicherheit heuer im Hohen Haus noch einmal darüber diskutieren. (Beifall bei
der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.41
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Broukal hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Geschäftsordnung: Zuerst den zu berichtigenden Sachverhalt und dann den Ihrer Meinung nach richtigen. – Bitte.
15.41
Abgeordneter Josef
Broukal (SPÖ): Herr Präsident,
herzlichen Dank! – Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé hat in ihrer
Rede behauptet, dass Pfleglinge im Wiener Pflegeheim Lainz verhungert
seien. – Das ist unwahr! (Abg.
Dr. Partik-Pablé: Ausgehungert
wurden sie!)
Ich berichtige: Weder die zuständigen Stellen der Stadt Wien noch die Volltextdatenbank der Austria Presseagentur, die bis zum 1. Jänner 1988 zurückreicht, kennen einen Fall, nach dem im Pflegeheim Lainz oder in einem anderen Pflegeheim der Stadt