sich der Sozialausschuss erstens zeitgerecht Zeit nehmen – das tat er zum Beispiel bei der Arbeitszeitrichtlinie nicht –, und zweitens spielen das Arbeitsrecht und das Arbeitszeitrecht leider nicht nur in diesem Bereich, sondern auch in vielen anderen Bereichen kaum mehr eine Rolle. Wenn wir mit unseren Gesetzen so umgehen, dass wir ihnen so geringen Stellenwert beimessen – auch bei der Erfüllung der Gesetze –, dann stellt sich schon die Frage: Wozu sitzen wir hier und diskutieren überhaupt? Wozu beschließen wir etwas, wenn wir gleichzeitig wissen, dass das, was wir hier beschließen, in der Realität draußen keine oder kaum eine Auswirkung hat?
Ich denke mir aber, dass man jenseits der
Sonntagsrede des Kollegen Wöginger, die erbaulich war und uns Anlass geboten
hat, auch nachzudenken, auch in der ÖVP – zumindest am Sonntag –
bestimmte Dinge so ähnlich sieht wie die Oppositionsparteien. Ich hoffe, Herr
Wöginger, Sie können, wenn ich Ihnen dieses Lob spende, in der ÖVP noch
überleben. Aber kehren wir bitte trotz dieser erbaulichen Reden im Arbeitsrecht
und bei den Arbeitsverhältnissen zur Realität zurück! (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.05
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Marek. – Bitte.
14.06
Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Änderung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes ist ein äußerst positives Beispiel für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberseite und Gewerkschaften. Gemeinsam konnte ein Gesetz erarbeitet werden, welches beiden gerecht wird: den betrieblichen Notwendigkeiten ebenso wie den notwendigen Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Aus meiner eigenen Erfahrung als Betriebsrätin merke ich selbst immer wieder, wie wichtig unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit sind. Gleiches gilt aber auch für die Möglichkeit, ausreichend lange Zeit zum Abschalten und Ausruhen zu haben, um dann wieder wach, frisch und aktiv am Arbeitsplatz sein zu können. Ganz besonders gilt das für diejenigen Branchen und Bereiche, in denen Fehler sehr schnell fatale Folgen haben können. Dass Bahnen, Flughäfen, Seilbahnen und auch der Bereich der Schifffahrt dazugehören, ist wohl klar.
Klarerweise ist es in den hier beschriebenen Bereichen des öffentlichen Verkehrs aber notwendig, für bestimmte Tätigkeiten beziehungsweise Berufsbilder trotzdem Ausnahmen vorzusehen. Auch dies konnte im vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt werden. Vor allem sind die notwendigen Ausnahmen auf diejenigen Personen beschränkt, für die sie wirklich notwendig sind, und gelten nicht pauschal für alle, wie es vorher war.
Wir haben also einerseits die notwendige Flexibilität und andererseits maximale Schutzbestimmungen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen umsetzen können.
Abschließend kann man also sagen, dass
richtig verstandener und gelebter Arbeitnehmerschutz und in unserem Fall die
Einhaltung notwendiger Ruhebestimmungen eine wirkliche Win-Win-Situation auch
für die Arbeitgeberseite bringen, denn nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die ausgeruht und mit einem sicheren Gefühl ihre Arbeit leisten können, können
einen guten Job machen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Mainoni.)
14.08
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.