Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Abgeordneter! Wir werden diese Anregung gerne aufgreifen. Wir
haben uns ja schon in den letzten Jahren immer darum bemüht, dass die Gesetze
nicht nur budgetverträglich sind, was die finanziellen Auswirkungen anlangt,
sondern dass sie zum Beispiel auch kinderverträglich sind, umweltverträglich
sind. Ich bin gerne bereit – soweit das im Rahmen eines
Gesetzwerdungsprozesses schon absehbar und erkennbar ist –, Ihre Anregung
aufzugreifen und kommende Gesetze auch auf ihre Gesundheitsverträglichkeit,
auf ihre Auswirkungen auf die Gesundheit, zu prüfen beziehungsweise prüfen zu
lassen. Gerne!
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich bitte, den allgemeinen Geräuschpegel niedriger zu halten und die Verteilaktion so durchzuführen, dass sie nicht als störend empfunden wird!
Eine weitere Zusatzfrage formuliert Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Bundesministerin! Gesundheitsförderung bedarf einer finanziellen Absicherung. Nun hat der Verfassungsgerichtshof – die entsprechende Entscheidung liegt nun vor – dieses Karussell von Geldverschiebungen von einer Gebietskrankenkasse zur anderen aufgehoben.
Meine Frage lautet: Wie lösen Sie die von Ihnen, von der Bundesregierung zu verantwortende prekäre Finanzsituation im Gesundheitswesen konkret?
Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Abgeordneter Maier! Es ist richtig: Gesundheitsförderung kostet Geld. (Anhaltende Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Khol gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Es gibt in Österreich ein Gesundheitsförderungsgesetz, mit dem vor etwas mehr als sieben Jahren der Fonds „Gesundes Österreich“ geschaffen wurde, in dem jährlich rund 100 Millionen Schilling vor allem für Initiativprojekte im Bereich der Gesundheitsförderung zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus gibt es in den einzelnen Krankenversicherungen gesundheitsfördernde Maßnahmen, deren Budgets allerdings in der Regel unter einem Prozent der jeweiligen Ausgaben der Krankenversicherung liegen. Die Krankenkassen finanzieren zum Beispiel die Vorsorgeuntersuchungen für Personen über 19 Jahre. Wir haben jetzt auch angeregt, diese Untersuchungen schon ab 18 Jahren durchzuführen, weil hier eine Lücke entstanden ist. Das war eine Idee der Gewerkschaftsjugend.
In der Tat ist die finanzielle Situation der Krankenkassen natürlich entsprechend angespannt; und durch die Aufhebung dieses Gesetzes im Gefolge des Verfassungsgerichtshofurteils wird das nicht leichter. Das Verfassungsgerichtshofurteil liegt seit gestern Nachmittag über Internet schriftlich vor. Es umfasst mehr als 88 Seiten und wird derzeit in allen Details geprüft, vor allem was die Rückabwicklung aus früheren Jahren anlangt, denn es könnte sein, dass wir in manchen Bereichen bis ins Jahr 1977 rückabwickeln müssten. Ich kann Ihnen daher jetzt noch nicht im Detail sagen, welche Auswirkungen das haben wird.
Das, was sozusagen als verfassungswidrig erkannt wurde, ist der Ausgleichstopf zwischen den unterschiedlichen Kassen. Nicht angezweifelt wurde zum Beispiel der Ausgleich zwischen den neun Gebietskrankenkassen, die gleiche Voraussetzungen haben. Schwieriger wird es schon, was die Sozialversicherung der Bauern oder die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft anlangt, weil diese völlig unterschiedliche Bei-