Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 29

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5. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 272/A (E) der Abgeord­neten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserungen bei der Zulassung von Arzneimittelspezialitäten für Kinder und Jugendliche (444 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 5 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird. Diese Debatte wird mit Gebärdensprachdolmetschung begleitet.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Wunschredezeit: 8 Minuten. – Bitte.

 


9.51

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Um den nicht so großen Überraschungseffekt gleich vorwegzunehmen: Wir Grüne werden dem Gesetz zustimmen (demonstrativer Beifall des Abg. Wittauer), halten es aber trotzdem nicht für die bestmögliche aller Lösungen.

Im Prinzip dient das Arzneimittelgesetz dazu, in der Praxis die klinische Erprobung von Arzneimitteln und neuen Verfahren am Menschen zu verbessern. Diese Praxis muss verbessert werden, weil es darum geht, den wissenschaftlich-medizinischen Fortschritt in Diagnose und Therapie auf höchstem Niveau abzusichern. Dieses Instrument kann auch dazu dienen, echten Fortschritt von Scharlatanerie und billigen Heilsver­sprechun­gen unterscheidbar zu machen. Das ist für Patientinnen und Patienten etwas dringlich Notwendiges.

Wenn ich sage, es gibt an dem Gesetz trotzdem etwas zu kritisieren, so könnte sich auch die politische Praxis – postuliere ich jetzt einmal – an solchen klinischen Prüfun­gen ein Beispiel nehmen. Wie könnte die politische Praxis einer Gesetzwerdung durch eine tief schürfendere, objektivere, längere Debatte handfester, zielgerechter und auch bürgerInnenfreundlicher werden? – Diese Frage stellt sich mir anhand dieses Gesetzes schon.

Sehen wir es aber vielleicht als ersten Schritt und kommen wir zu den Punkten, was dem Gesetz fehlt und was an dem Gesetz stört! Einerseits gibt es Vorgaben von Seiten der EU, dass so genannte Ethik-Kommissionen, die an Krankenanstalten einzurichten sind, wenn dort Prüfungen von neuen Therapien an Menschen vorgenommen werden, stärker mit einer besseren Rechtsstellung der Sponsoren solcher Studien verknüpft werden. Wer sind die Sponsoren von Medikamentenstudien? – Natürlich die Industrie, in diesem Fall die Pharmaindustrie.

Die Pharmaindustrie ist per se nichts Böses. Es wäre auch eine höchst eigenartige, ja infame Unterstellung zu meinen, sie würde hier ein Hobby betreiben, Menschen zu quälen oder hohen Risiken auszusetzen. So ist es nicht. Dennoch ist die Optik eines gestärkten Sponsors gegenüber einer unabhängigen Ethik-Kommission nicht die ideale. Bisher war es so – und die EU hätte es freigestellt, dies so zu belassen –, dass die PrüfärztIn oder das Medikamenten-Prüfteam als unmittelbare Verhandlungspartner der Ethik-Kommission zu installieren waren.

Zweitens hat man versucht – per se auch nichts Übles oder Schlechtes –, gesetzlich eine Kontaktstelle zu etablieren, an die sich Patientinnen und Patienten, die sich in solchen Therapiestudien befinden, mit Fragen oder Beschwerden wenden können.


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