Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 37

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Ich darf daher folgenden Antrag einbringen und die Ministerin genau in diese Richtung auffordern:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Zulassung von Medikamenten, die in ihrer Wirkung auf Frauen ausreichend getestet sind

Der Nationalrat wolle beschließen:

Gesundheitsministerin Rauch-Kallat wird aufgefordert, bis Ende 2004 sicherzustellen, dass

im Zulassungsverfahren für neue Medikamente immer überprüft wird, dass in den Testverfahren für diese Medikamente deren Auswirkungen auf Frauen in gleichem Ausmaß ausgetestet wurden wie die Auswirkungen auf Männer oder

neue Zulassungsverfahren eingeführt werden, die vorschreiben, dass bei den Test­verfahren für neue Medikamente deren Auswirkungen auf Frauen in gleichem Ausmaß ausgetestet werden wie die Auswirkungen auf Männer.

*****

Frau Ministerin, ich ersuche Sie dringend, sich als Gesundheitsministerin auch Ihrer Aufgabe als Frauenministerin anzunehmen! Sie können da in produktive Verhand­lungen mit sich selber treten und müssen sich nicht an einen anderen Ressortkollegen wenden und dessen Widerstand überwinden. Sie müssen maximal den eigenen Wider­stand überwinden, aber im Überwinden von Schweinehunden innerer und äußerer Art sind Sie sicher inzwischen erprobt. Ich hoffe daher auf Ihre Unterstützung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.24

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneten Weinzinger verlesene und eingebrachte Entschließungsantrag ist hinreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Frau Kollegin, Sie sind am Wort.

 


10.24

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminis­ter! Dieser Gesetzentwurf ist eine Konsensmaterie. Das zeigt, dass die Bestimmungen, die hier getroffen werden, von allen als notwendig anerkannt werden. Im Wesentlichen dreht es sich darum, dass wir einer EU-Richtlinie folgend die Schutzbestimmungen über Verfahrensabläufe, Verwaltungsabläufe für die gute klinische Praxis bei der Durchführung von klinischen Bewilligungsverfahren zur Einführung neuer Medikamente vereinheitlichen. Es dreht sich um Schutzbestimmungen für Minderjährige, für Per­sonen, die nicht einwilligungsfähig sind – eine sehr wichtige Sache.

Es werden die Verfahrensabläufe vor der Bewilligung zur klinischen Prüfung festgelegt, es wird die Instanz festgelegt, die prüft. Es ist dies ein notwendiges Gesetz, ein Ge­setz, das die notwendigen, aber natürlich auch mit Gefahren und Risken verbundenen klinischen Prüfungen absichern und verbessern wird.

Es ist angeschnitten worden, und es ist zweifelsfrei so, dass an der Frage, an wem klinische Untersuchungen durchgeführt werden, noch weiter gearbeitet werden muss. Tatsache ist, dass klinische Prüfungen vor allem an Männern durchgeführt werden.


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