bedanke mich beim Herrn Präsidenten, dass er diesen Entschließungsantrag bereits verteilen hat lassen. Dieser Antrag enthält klare Forderungen, die aus unserer Sicht notwendig sind, wie beispielsweise die Forderung nach regelmäßigen Untersuchungen über Nahrungsergänzungsmittel, die in Österreich legal oder illegal auf den Markt kommen, weiters die Forderung, die Ergebnisse zu veröffentlichen, damit die Menschen auch wissen, welcher Mist hier verkauft wird, und auch klare Forderungen nach einer Öffentlichkeitsarbeit zu dieser Thematik.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir
stimmen heute dieser Gesetzesänderung zu, weil sie eine Verbesserung
darstellt, aber trotzdem sind wir der Auffassung, dass zusätzliche Aktionen
gestartet werden müssen. Wir dürfen Sie daher einladen, unserem
Entschließungsantrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
10.44
Präsident Dr. Andreas Khol: Der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen ist hinreichend unterstützt, wird vervielfältigt, verteilt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Maier und
GenossInnen betreffend „Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Doping im
Freizeit- und Leistungssport“
eingebracht im Zuge der Debatte zum
Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Frauen betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Arzneimittelgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und
Kuranstalten, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 und das Bundesgesetz über die
Errichtung eines Fonds "Österreichisches Bundesinstitut für
Gesundheitswesen" geändert werden (440 d.B.)
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung
wird eine Lücke in der Behördenzuständigkeit und Kontrolle, die von der SPÖ
seit Frühjahr 2002 aufgezeigt wurde, geschlossen.
In den erläuternden Bemerkungen wird
eingestanden:
„Produkte, die als
Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden, die Dopingmittel
beinhalten und daher als Arzneimittel einzustufen sind, werden jedoch auch in
Sportgeschäften und Supermärkten vertrieben. In diesem Bereich fehlt bislang
eine entsprechende Kontroll- und Beschlagnahmemöglichkeit.“
Die vorliegende Regierungsvorlage wird
aber nur in einem Punkt dem Entschließungsantrag (57/A (E)) der
Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen betreffend
Nahrungsergänzungsmittel, die als Arzneimittel zu qualifizieren sind, gerecht.
In diesem Entschließungsantrag sind die
Probleme mit verunreinigten Nahrungsergänzungsmitteln sehr ausführlich
beschrieben und mit internationalen Untersuchungsergebnissen belegt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat hat beschlossen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen wird aufgefordert:
1. gemeinsam mit dem Bundeskanzler eine umfassende Untersuchung der in Österreich erhältlichen Nahrungsergänzungsmittel auf Stoffe (nach § 5a AMG) unter