Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 42

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bedanke mich beim Herrn Präsidenten, dass er diesen Entschließungsantrag bereits verteilen hat lassen. Dieser Antrag enthält klare Forderungen, die aus unserer Sicht notwendig sind, wie beispielsweise die Forderung nach regelmäßigen Untersuchungen über Nahrungsergänzungsmittel, die in Österreich legal oder illegal auf den Markt kom­men, weiters die Forderung, die Ergebnisse zu veröffentlichen, damit die Menschen auch wissen, welcher Mist hier verkauft wird, und auch klare Forderungen nach einer Öffentlichkeitsarbeit zu dieser Thematik.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stimmen heute dieser Gesetzes­ände­rung zu, weil sie eine Verbesserung darstellt, aber trotzdem sind wir der Auffassung, dass zusätzliche Aktionen gestartet werden müssen. Wir dürfen Sie daher einladen, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

10.44

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Ent­schließungsantrag der Abgeordneten Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen ist hin­reichend unterstützt, wird vervielfältigt, verteilt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen betreffend „Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Doping im Freizeit- und Leistungssport“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Frauen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Bundes­gesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds "Österreichisches Bundes­institut für Gesundheitswesen" geändert werden (440 d.B.)

Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird eine Lücke in der Behördenzuständigkeit und Kontrolle, die von der SPÖ seit Frühjahr 2002 aufgezeigt wurde, geschlossen.

In den erläuternden Bemerkungen wird eingestanden:

„Produkte, die als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden, die Dopingmittel beinhalten und daher als Arzneimittel einzustufen sind, werden jedoch auch in Sportgeschäften und Supermärkten vertrieben. In diesem Bereich fehlt bislang eine entsprechende Kontroll- und Beschlagnahmemöglichkeit.“

Die vorliegende Regierungsvorlage wird aber nur in einem Punkt dem Ent­schließungsantrag (57/A (E)) der Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen betreffend Nahrungsergänzungsmittel, die als Arzneimittel zu qualifizieren sind, gerecht.

In diesem Entschließungsantrag sind die Probleme mit verunreinigten Nahrungs­er­gänzungsmitteln sehr ausführlich beschrieben und mit internationalen Unter­su­chungs­ergebnissen belegt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat hat beschlossen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert:

1. gemeinsam mit dem Bundeskanzler eine umfassende Untersuchung der in Österreich erhältlichen Nahrungsergänzungsmittel auf Stoffe (nach § 5a AMG) unter


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