Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 44

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich glaube, im Rahmen des Arzneimittelgesetzes haben wir sehr viel getan. Es muss aber natürlich mehr auf dem Gebiet der Vertriebswege gemacht werden; da gebe ich Ihnen völlig Recht. Der Internethandel ist ein großes Problem, das wissen wir. Ich glaube, in Frankreich und in Irland hat sich schon eine Gruppe rund um Interpol ge­bildet, die versucht, die Vertriebswege zu kontrollieren, eine Gruppe, die eigens dafür abgestellt ist.

Auf nationaler Ebene versuchen wir Informationskampagnen mit dem Staatssekretariat zu starten; es werden Flyer und Plakate ausgeteilt, es gibt auch Informations­veran­staltungen. Die Problematik ist aktueller denn je, und ich glaube, man kann auf diesem Wege sehr viel erreichen. Auch ich versuche meinen Teil dazu beizutragen, dass man die Menschen in Bezug auf Nahrungsergänzungsmittel ein wenig sensibilisiert.

Wir sind noch nicht am Ende des Tunnels, aber wir sehen zumindest schon ein kleines Licht. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg.

Wir werden versuchen, auch im Rahmen der Gewerbeordnung diesem Problem stärker Einhalt zu gebieten. Wir haben mit dem Arzneimittelgesetz bewerkstelligt, dass man auf Verdacht Proben ziehen kann; das hat man vorher nicht können. Es gibt geschulte Organe, und diese Organe sind dazu legitimiert.

Ich denke, wir sind dem Ziel, der großen Flut von Nahrungsergänzungsmitteln nicht hilflos ausgeliefert zu sein, schon einen Schritt näher. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.47

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Frau Abgeordnete Höllerer für 3 Minu­ten ans Rednerpult. – Bitte, Frau Kollegin.

 


10.48

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! – Auch ich bedanke mich für die Unterstützung durch die Übersetzung in die Gebärdensprache. Ich kann es zwar nicht verstehen, aber es ist auch für mich sehr interessant zu verfolgen, wie diese Zeichensprache funktioniert.

Hohes Haus! Mit der Regierungsvorlage wird vorwiegend die Umsetzung der EU-Richt­linie betreffend Anwendung der guten klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln geregelt. Wie von den Vorrednern bereits angesprochen, enthält die Vorlage auch den speziellen Schutz von Minderjährigen und nicht einwilligungsfähigen Personen, die in klinische Studien einbezogen werden sol­len.

Ein besonders wichtiger Punkt wurde auch von meinem Vorredner bereits ange­spro­chen: Das Arzneimittelgesetz enthält auch die so genannte Antidoping-Regelung. Ich kann mir gut vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Spitzensportler erfährt, dass er auf Grund der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln als Dopingsünder hingestellt wird. Eine wahre Horrorvision, die für den betreffenden Sportler das Aus beim Spitzen­sport bedeutet, denn das Dopingreglement stellt ganz klar fest, dass der Nachweis einer verbotenen Wirksubstanz unmittelbar zur Disqualifikation und zur Sperre des Sportlers führt.

Eine große Problematik sehe ich aber auch darin, dass unsere Konsumentinnen und Konsumenten freien Zugang zu Nahrungsergänzungsmitteln haben, da diese Produkte in Lebensmittelläden, in Supermärkten, in Drogeriemärkten, aber auch im Sporthandel angeboten werden. Wie bereits vom Vorredner angemerkt, können 15 bis 20 Prozent mit den bedenklichen Substanzen kontaminiert sein.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite