Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 45

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Frau Bundesministerin Maria Rauch-Kallat hat diese Problematik aufgegriffen und sie einer möglichen Lösung zugeführt, einer Lösung, die verwaltungstechnisch und vor allem auch ökonomisch leicht durchführbar ist, indem sie die Aufgaben der Kontrollen den Landeshauptleuten übertragen hat, wodurch die Lebensmittelinspektoren zukünftig die Möglichkeit haben, Nahrungsergänzungsmittel aus dem Verkehr zu nehmen, wenn der dringende Verdacht besteht, dass eine Kontaminierung vorliegt.

Selbstverständlich ist es immer möglich, Probenziehungen vorzunehmen. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt zum Schutz und zur Sicherheit unserer KonsumentInnen, die ja diese Nahrungsergänzungsmittel einnehmen im Bewusstsein, dass sie etwas für ihre Gesundheit tun, und nicht bedenken, dass auch Substanzen drinnen sein könnten, die ihrer Gesundheit schaden.

Aber auch das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport hat in Zusam­men­arbeit mit dem Olympiazentrum Südstadt und dem Dopinglabor Seibersdorf bereits im Jahr 2002 eine Aktion „Saubere Nahrungsergänzungsmittel“ gestartet. Auch da ist man bemüht, Nahrungsergänzungsmittel zu veröffentlichen, die wirklich unbedenklich sind und die auch von den Konsumentinnen und Konsumenten genommen werden können.

Dieses Bundesgesetz trägt dazu bei, dass Gesundheitsförderung, Gesundheits­be­wusst­sein und Gesundheitserhaltung in den Vordergrund gerückt werden und dass insbesondere unsere Konsumentinnen und Konsumenten den entsprechenden Schutz und die entsprechende Sicherheit gesetzmäßig verankert bekommen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.51

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.52

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ho­hes Haus! (Zur Gebärdensprachdolmetscherin gewandt:) Guten Tag! – Wenn wir dem Herrn Bundeskanzler glauben sollen, meine Damen und Herren, dass Österreich im Jahr 2010 – und das ist ja in naher Zukunft – das kinderfreundlichste Land der Welt sein soll, dann, denke ich, sollte gerade im Bereich der Kinderheilkunde auch einiges getan werden, denn Tatsache ist: Kinder und Jugendliche sollen nicht wirklich als kleine Erwachsene therapiert werden, sie müssen es aber zum Großteil, weil in der Kinderheilkunde fast nur Erwachsenenmedikamente eingesetzt werden.

Aber mit dem Problem des Einsatzes von Erwachsenenmedikamenten in der Kinder­heilkunde ist ja nicht nur Österreich konfrontiert. Kollegin Rosenkranz hat heute schon gesagt: Nicht alles ist schlecht, was aus den USA kommt. In diesem Fall nimmt die USA eine Vorreiterrolle ein, denn schon seit 1997 wurde dort ein Gesetzespaket geschnürt, das die Hersteller innovativer Arzneimittel anhält, die Indikationsstellung auch für die Kinderheilkunde zu beantragen und die entsprechenden Nachweise bei­zubringen, wenn erwartet werden kann, dass das Medikament für die Behandlung kran­ker Kinder und Jugendlicher geeignet ist.

Wenn ich daran denke, was im Regierungsübereinkommen über Kinder- und Jugend­verträglichkeitsprüfungen steht, meine ich, das müsste auch hier Eingang finden, denn Kinder- und Jugendverträglichkeitsprüfung bedeutet, dass man Gesetzesvorhaben darauf überprüfen sollte, ob Kinder- und Jugendverträglichkeit gegeben ist. Und gerade in der Medizin wäre das sehr, sehr wichtig.

Dieses Thema spielt auch eine große Rolle in dem Buch „Weggelegt – Kinder ohne Medizin?“, aus dem ich ganz kurz zitieren darf: Immer häufiger gibt es spezifische Therapien. Oft fehlen jedoch spezifische Medikamente. Die extrem teure Entwicklung


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