Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 50

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deshauptmännern übertragen werden und von Lebensmittelaufsichtsorganen wahrge­nommen werden, um hier nicht zusätzlich Verwaltungsaufwand entstehen zu lassen.

Die Möglichkeit der Beschlagnahme ist für begründete Verdachtsfälle vorgesehen. Das heißt, es wird in der Regel bereits ein Untersuchungsergebnis einer Probe vorliegen. Den besonders geschulten Organen soll auch die Probenziehung von Nahrungs­ergänzungsmitteln obliegen, die im Verdacht stehen, dass sie auf Grund ihrer objek­tiven oder subjektiven Zweckbestimmung Arzneimittel sind. Die Probenziehung wird im Rahmen des vom Gesundheitsressort vorgegebenen Proben- und Revisionsplans nach § 36 Lebensmittelgesetz erfolgen.

Aus fachlicher Sicht ist davon auszugehen, dass nur in einem geringen Anteil aller Nahrungsergänzungsmittel Stoffe nach § 5a Arzneimittelgesetz enthalten sind, nämlich nur in einschlägigen Sportlerprodukten. Eine Untersuchung, in deren Rahmen 72 ein­schlägige Produkte untersucht wurden, hat ergeben, dass nur drei Produkte verbotene Substanzen enthielten, von denen in nur einem Produkt verbotene Substanzen in dopingrelevanter Menge gefunden werden konnten.

Abschließend möchte ich mich bedanken bei der äußerst dynamisch agierenden Ge­sundheitsministerin und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kabinett und im Ministerium. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

11.13

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kaipel. – Bitte.

 


11.13

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen werden nicht müde, immer wieder die Familie zu strapazieren, und ich unterstelle, dass auch für die Regierungsfraktionen das Kind Teil der Familie ist. Wenn das so ist, dann ist es nicht verständlich, dass gerade dann, wenn es um die Gesundheit der Kinder geht, die Regierungsfraktionen taub sind und gute Anträge der Sozialdemokraten entweder nicht behandeln oder ablehnen.

Laut Expertenschätzungen ist der allergrößte Teil der für Kinder verwendeten Arznei­mittel für diese Indikation nicht zugelassen, das heißt nicht untersucht auf Dosierung, Wirksamkeit und Nebenwirkungen. Etwa die Hälfte der in Deutschland verordneten Medikamente ist laut Hersteller für Kinder verboten. Allerdings müssen Ärzte bei Er­folgsaussicht Erwachsenenmedikamente zur Therapie einsetzen. Damit bewegen sich die Ärzte außerhalb des haftungsrechtlichen Schutzes des Arzneimittelgesetzes, und das, denke ich, sollten wir alle nicht wollen.

Die Arzneimitteltherapie bei Kindern und Jugendlichen ist also angewiesen auf Ex­perimentieren – das bedeutet Fehldosierung, das bedeutet mögliche Nebenwirkungen, das bedeutet erhöhtes Risiko. Und genau diese Gefahren, gepaart mit hohen Ent­wicklungskosten und fehlender Wirtschaftlichkeit, sind verständlicherweise auch wenig Ansporn für die Industrie, Medikamente für Kinder zu entwickeln. Damit, meine Damen und Herren, sollten wir uns aber nicht zufrieden geben.

Wir Sozialdemokraten sind überzeugt davon, dass Kinder das gleiche Recht haben wie Erwachsene, das Recht auf sichere Medikamententherapie. Daher schlagen wir vor, dass wir dem amerikanischen Beispiel folgen und durch Lenkungsmaßnahmen und wirtschaftliche Anreize dieses Ziel verfolgen.

Die Regierungsfraktionen haben im Ausschuss unsere Anträge abgelehnt. Ich emp­fehle Ihnen, meine Damen und Herren, wenn Sie mit Ihrer Familienpolitik ernst ge-


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