Vorweg zur Ursache dieser Entscheidung: Der deutsche Unternehmer Wolfgang Seeling hatte ein Gebäude, das seiner Firma zugehörte, auch privat genutzt, und er wollte dafür die gesamte Vorsteuer geltend machen. Der EuGH gab ihm in seinem Ansinnen Recht mit der Begründung, eine private Nutzung könnte nicht mit Vermietung und Verpachtung eines Grundstückes gleichgesetzt werden.
Dieser EuGH-Entscheid vom 8. Mai 2003, in Fachkreisen als Seeling-Urteil bekannt, hat natürlich auch das österreichische Umsatzsteuerrecht stark beeinträchtigt. Würde ein dem Unternehmensbereich zugeordnetes Gebäude teilweise auch privat genutzt werden, könnte bei der Errichtung, einer Großreparatur oder sonstigen Investitionen die Vorsteuer dennoch zu 100 Prozent abgesetzt werden. Auf die Details hat Herr Kollege Matznetter eingehend Bezug genommen, ich möchte das nicht weiter ausführen.
Auf Grund des EuGH-Urteils wäre es auch in Österreich möglich geworden, bei privaten Gebäudeinvestitionen die Inanspruchnahme der Vorsteuerbeträge geltend zu machen. Andererseits ist aber zu bedenken, welche Synergien eine Vorsteuerverwendung, eine Belebung der Bauwirtschaft für die österreichische Wirtschaft und damit auch für den Staat mit sich bringen könnte. Häuslbauer wären vermehrt zu offiziellen Auftragsvergaben veranlasst, und es wäre vielleicht doch die Schattenwirtschaft damit etwas eingedämmt. Aber es ist auch so, dass jedem verantwortungsbewussten und mitdenkenden Volksvertreter klar sein muss, dass damit eine budgetäre Belastung stattfinden würde, die man hier sicher nicht rechtfertigen könnte.
Es gab hiezu eine Regierungsvorlage, welche nun in modifizierter Form vorliegt, und im Wesentlichen alle Strukturen der Wirtschaft, der Bürger und der Unternehmer berücksichtigt. Somit bleibt es bei den Unternehmensentscheidungen umsatzsteuerrechtlich beim Status quo, und auch die sehr erfolgreichen und beliebten Mietkaufmodelle der Wohnbaugesellschaften für Eigentumswohnungen können den Bürgern weiterhin angeboten werden.
An dieser Stelle darf ich allen Kollegen und speziell meinem Kollegen Günter Stummvoll herzlich danken, dass sie sich meiner Bedenken und Sorgen angenommen haben, wodurch wir das Ganze doch noch zu einem guten Ende gebracht haben. (Bravoruf bei der ÖVP sowie Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
13.53
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 436 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist das die Mehrheit. Angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.
15. Punkt
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (381 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Errichtung der Buchhaltungsagentur des Bundes (Buchhaltungsagenturgesetz – BHAG-G) erlassen sowie das Bundes-