Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 101

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einen Gesetzentwurf für irgendeine Materie ausarbeiten, weil das nicht dem Legalitäts­prinzip entspricht.

Wir beraten deshalb auch besonders im Konventsausschuss 6 eine weitere Auflocke­rung des Legalitätsprinzips, weil auch für die Verwaltung heute die Flexibilität, das rasche Umstellen auf neue Gegebenheiten, ein wichtiger Punkt, ein wichtiges Anliegen ist. Wir können nicht mit einer Verwaltung des 19. Jahrhunderts die Aufgaben des 21. Jahrhunderts erfüllen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zur Stellungnahme des Rechnungshofes möchte ich nur darauf hinweisen, dass der Rechnungshof in dieses Projekt aufs engste eingebunden war, weil gemäß § 6 des Rechnungshofgesetzes die Ordnung des Rechnungswesens dem Finanzministerium gemeinsam mit dem Rechnungshof obliegt. Hätte der Rechnungshof nein gesagt, hätten wir nicht dieses Buchhaltungsagenturgesetz schaffen können.

Wir haben daher zu diesem Gesetz die ausdrückliche Zustimmung vom Rechnungshof erhalten. Und Sie können ja heute – ich habe heute noch Gelegenheit, mit Herrn Prä­sidenten Fiedler hier auf der Regierungsbank zu sitzen – diese Zustimmung einholen.

Das §-6-Verfahren ist ein eigenes Verfahren zum Begutachtungsverfahren. Da ist es ja nur um die Sorge gegangen, ob der ELAK rechtzeitig kommt – und ich versichere Ihnen, dass der ELAK rechtzeitig kommt. Die formelle Zustimmung gemäß § 6 Rech­nungshofgesetz haben wir erhalten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

14.21

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Bauer zu Wort. – Bitte.

 


14.21

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Der Herr Staatssekretär hat ausgeführt, dass hier die Einsparungspotentiale genau geprüft und auch besprochen wurden. Ich sehe Ein­sparungsmöglichkeiten grundsätzlich positiv, und wenn die Einsparungseffekte wirklich nachgewiesen sind, kann man sich dem nähern. Aber in Wirklichkeit liegen sie hier nicht in der Form vor, wie der Herr Staatssekretär das darzustellen versucht.

Zum Zweiten meine ich, dass es notwendig ist, allen Mitarbeitern in den Ressorts beziehungsweise in der neuen Agentur entsprechende Sozialpläne zu geben, damit es nicht zu Kündigungen kommt. Es steht ja immer die Personaleinsparung im Vorder­grund, die zum Teil schon erfolgt ist, aber man muss sich auch darüber Gedanken machen, was mit den Betroffenen geschieht.

Ich glaube – nächster Punkt –, dass die Agentur nur jene Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter übernehmen soll, die sie für unbedingt notwendig erachtet. Das ist meiner Meinung nach eine wichtige Forderung, damit keine Vorbelastung entsteht.

Einsparungen zu erreichen ist nur möglich, wenn eine tatsächlich effiziente Struktur geschaffen wird und vor allem, wenn für die künftigen Benützer, die Ministerien, kostengünstig gearbeitet wird.

Dazu ergeben sich für mich einige Fragen: Gibt es diese Gesamtkalkulation, Herr Staatssekretär, von der Sie gesprochen haben, zum Beispiel, wie viele Buchungszeilen pro Jahr anfallen und zu welchem Preis diese Buchungszeilen verrechnet werden? Wie hoch sind die Zahlungen, die jedes Ressort leisten muss? Wie stellt sich die Summe im Vergleich zum derzeitigen Aufwand dar? Ich halte das für einen sehr wichtigen Ver­gleich, der nicht geliefert wurde. Wir haben nämlich auch schon in der Vergangenheit gesehen, dass eine Ausgliederung nicht mit einer automatischen Einsparung verbun-


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