Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 103

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selbstverständlich Synergieeffekte und, so haben wir heute auch gehört, Einspa­rungspotenziale bis ungefähr 30 Millionen € bis zum Jahr 2006.

Es ist das also eine transparente und nachhaltige Leistungsverrechnung, aber vor allem geht es um Kostentransparenz.

Zusammenfassend, geschätzte Damen und Herren, möchte ich feststellen, dass durch diese Buchhaltungsagentur schlanke Verwaltungsstrukturen geschaffen werden. Es ist dies ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer zeitgemäßen Verwaltungsreform, zu einem modernen Rechnungswesen.

Wir werden diesem Gesetz selbstverständlich gerne die Zustimmung geben, und es tut uns Leid, dass die Oppositionsparteien diesem modernen Gesetz nicht die Zustim­mung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.29

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sburny. – Bitte.

 


14.29

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden diesem Gesetz tatsächlich nicht zustimmen. Kollege Kogler hat es schon angesprochen: Wir haben mehrere Probleme damit, die unter anderem auch der Rechnungshof aufgreift.

Der Rechnungshof beschäftigt sich seit Jahren mit den Ausgliederungen der Republik. Er tut das zum Beispiel auch in seinem Bericht im Jahr 2002 zum Thema Aus­gliederung von Staatsaufgaben, Voraussetzungen, Grenzen und Nutzen.

Dort wird festgestellt – und ich denke, das ist der wesentliche Punkt –, die einzige und sozusagen letzte Möglichkeit des Parlaments, da etwas zu beeinflussen, ist der Zeit­punkt, wenn das Gesetz errichtet wird. Das ist heute. Und ein zentrales Problem dieser Ausgliederungen ist somit die Frage der parlamentarischen Kontrolle. Es gibt eine einzige Möglichkeit, hier noch einzuschreiten: bei der Errichtung des Gesetzes. Dann ist die Einflussnahme des Parlaments praktisch weg. Es gibt keine Möglichkeiten mehr. Es wird die Finanzschuld dieser Agentur im Rechnungsabschluss nicht mehr aus­gewiesen. Die Aufnahme von Mitteln muss nicht mehr vom Parlament genehmigt wer­den – der Bund trägt allerdings ein Ausfallsrisiko –, und auch der Stellenplan ist nicht mehr wirklich aussagekräftig in diesem Bereich.

Das heißt, wir tun gut daran, wenn wir uns bei der Errichtung dieser Agentur genau anschauen, was wir hier eigentlich beschließen, denn später sind die Möglichkeiten zur Einflussnahme beschränkt, um nicht zu sagen: nicht mehr vorhanden.

Was bieten sich für Punkte an aus dem, was uns in diesem Gesetzesentwurf vorliegt, die genauer angeschaut werden müssten?

Ein wesentlicher Punkt – er wurde schon angesprochen – ist die Frage: Wie wird die­ser elektronische Akt überhaupt funktionieren? Der Rechnungshof hat kritisiert, dass noch nicht klar ist, ob dieser elektronische Akt wirklich durchsetzbar ist. Und man muss sich vorstellen: Der Rechnungshof sagt in seinem Bericht, man soll am besten gleich eine Novelle des Gesetzes in Betracht ziehen, denn wenn das nicht funktioniert, muss man den Bundesstellen die Möglichkeit geben, die Agentur nicht zu verwenden, son­dern die Buchhaltung auch woanders machen zu lassen!

Also bitte, man gründet jetzt eine Agentur, die die Buchhaltung für alle Stellen machen soll, aber der Rechnungshof sagt gleich: Wenn das nicht funktioniert, sollen die diver­sen Dienststellen auch etwas anderes verwenden können. Das heißt, das Vertrauen des Rechnungshofes in diese Agentur scheint nicht wirklich groß zu sein.

 


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