Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 191

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Herbert Paierl rücktrittsreif ist. Auch seine Schutzherrin, die Landeshauptfrau, wird ihn nicht mehr unter ihrem Unterrock halten können. (Abg. Großruck: Das ist sexistisch!)

Die politische Verantwortung liegt bei Herbert Paierl. Das sagt auch die „Presse“ – lesen Sie die „Presse“ von heute! Er wird Mühe haben, zu erklären, warum er als Eigentümervertreter nicht gehandelt hat, und er wird auch die Frage beantworten müssen, wie tief er selbst in das Netzwerk eingebunden ist – privat nämlich!

Aber eines kann ich Ihnen versichern: Eine Chance hat er noch: Als Heimleiter des Mädchenpensionats wird er eine Zukunft finden. (Beifall bei der SPÖ.)

19.30

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-42 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Bericht zur Kenntnis genommen.

17. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (391 d.B.): Bun­desgesetz über Leistungen für Privatbahnen (Privatbahngesetz 2004 – PrivbG) (425 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Ihre Redezeit ist wunsch­gemäß auf 4 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


19.31

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Herren Staatssekretäre! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heute – worüber ich mich freue – einstimmig zu beschließenden Privatbahngesetz stellen wir endlich auf eine dauerhafte Lösung bei den Privatbahnen ab. Die Privatbahnen sind alle jene Bahnen, außer den Österreichi­schen Bundesbahnen, die betriebliche Leistungen im Bahnwesen durchführen. Sie bekommen dadurch die Möglichkeit, 50 Prozent Bundeszuschuss für den Ausbau der eigenen Infrastruktur und für den Erhalt der eigenen Infrastruktur zu lukrieren.

Besonders wichtig ist auch, dass dieses Gesetz die Grundlage dafür legt, dass die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, das heißt Sozialtarife für Senioren, für Pendler, für Pensionisten, all diese Vergünstigungen mittels Bundeszuschuss auch bei den Privat­bahnen ermöglicht werden. Herangezogen werden die gleichen Kriterien wie bei den Österreichischen Bundesbahnen.

Wesentlich ist auch, dass dieses Gesetz endlich nicht mehr befristet ist wie die Vor­gängerregelungen und dass wir jetzt eine Planungssicherheit auch für die Privat­bahnen haben.

Für mich als Tirolerin ist es dabei von Bedeutung, dass auch Versäumnisse der Österreichischen Bundesbahnen in der Vergangenheit wettgemacht werden. Ich erinnere daran, dass zum Beispiel die Außerfernbahn von den Österreichischen


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