nehmen. 2,2 Milliarden € sind jährlich für den öffentlichen Verkehr notwendig. Diese Zahl stellt unter Beweis, dass es unabdingbar ist, dass es zu entsprechenden Effizienzsteigerungen kommt.
Ein gesunder Wettbewerb – sowohl ÖBB als auch Private – ist eine wichtige Voraussetzung für eine Entwicklung in diese Richtung. Dieses Gesetz ist ein Mosaikstein, der in effizienter Weise dazu beitragen wird, unser gemeinsam gestecktes Ziel zu erreichen. Es ist ein gutes Gesetz, und ich bitte daher um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.45
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier. – Bitte.
19.45
Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Die heute zur Diskussion stehende unbefristete Verlängerung des Privatbahngesetzes und, damit verbunden, mehrjährige Instrumente für die Leistungen des Bundes an die Privatbahnen werden zu Planungssicherheit, wie schon angesprochen, zur Sicherstellung der Finanzierung und damit zum Fortbestehen dieser Eisenbahnunternehmen, wie zum Beispiel der Raab-Ödenburger Eisenbahn, beitragen.
Mit der Verlängerung des Privatbahngesetzes wird zumindest ansatzweise Wettbewerbsgleichheit mit den ÖBB hergestellt – ansatzweise deswegen, weil das Privatbahngesetz im Gegensatz zum bisherigen ÖBB-Gesetz hauptsächlich Kann-Bestimmungen enthält: Bund und Länder können abgelten und fördern, müssen es aber nicht tun.
Verkehrsminister Gorbach hat kürzlich im Verkehrsausschuss die Bedeutung der Privatbahnen hervorgehoben. Wenn ich davon ausgehe, dass diese Aussage selbstverständlich ernst gemeint war, stellt sich die Frage, warum die Novellierung des Privatbahngesetzes verspätet erfolgt. Warum hat die Regierung die Privatbahnen, was deren finanzielle Grundsicherung betrifft, einfach „dunsten lassen“? – Diese Kritik, meine Damen und Herren, kommt nicht nur von der Opposition, sondern auch von der Wirtschaftskammer.
Meine geschätzten Damen und Herren! Privatbahnen haben – und das haben alle Vorredner mittlerweile bestätigt – nicht nur, was den Personenverkehr anlangt, große Bedeutung. So hat beispielsweise die Raaber Bahn im kombinierten Verkehr, also im Bereich der rollenden Landstraße und des Containerverkehrs, in den letzten Jahren, speziell 2003, ausgesprochen gut Position bezogen und zweistellige Zuwachsraten erzielen können.
Positiv ist die Entwicklung der rollenden Landstraße zwischen Sopron und Wels zu beurteilen. Von den rund 700 000 LKW-Ladungen, die in Österreich im kombinierten Verkehr geführt werden, entfallen allein auf den Güterterminal Sopron jährlich rund 53 000 LKW.
Ich betone dieses Beispiel auch deswegen, weil wir wissen, dass die Schiene im Bereich des Güterverkehrs gegenüber der Straße zunehmend an Marktanteilen verliert. In der EU hat das Verkehrsaufkommen in den letzten zehn Jahren insgesamt um 30 Prozent zugenommen; während der Straßenverkehr ein Plus von 38 Prozent zu verzeichnen hat, stagniert der Eisenbahnverkehr mit nur 3 Prozent Steigerung.
Meine geschätzten Damen und Herren! Die Zuwachsraten werden eindeutig festgehalten. Bekenntnisse zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene gibt es seitens der Regierung in vielfacher Form. Bei der Umsetzung dieses