Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 222

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nie anderswo gelebt haben als im Ausland, aber aus welchen Gründen auch immer noch die österreichische Staatsbürgerschaft haben? Warum sind Letztere anders zu beurteilen und zu bewerten als Leute, die hier leben?

Diese Frage der Anwendung auf in Österreich lebende Personen und damit auch die Chance, so etwas wie einen europäischen beziehungsweise internationalen Geist in Regelungen wie diese zu bringen, ist nicht einmal andiskutiert worden. Man hat das geradezu als gedanklich völlig absurde Regelung abgetan. Man ist offenbar so in die­sem Prozess verhaftet, dass man sagt: Ein Österreicher ist ein Österreicher, ganz egal, wo er lebt und ob er jemals schon hier gelebt hat. Er soll sich im Falle des Falles dieses Instrumentariums der Nichtauslieferung – zwischen Anführungszeichen – „eige­ner“ Staatsbürger zunutze machen können. Er ist jedenfalls schutzbedürftig. – Dieser wesentliche Punkt wurde hier in der Diskussion nicht angewandt.

Frau Kollegin Dr. Moser wird die restlichen Aspekte noch erwähnen. Ich möchte noch einen zweiten Punkt bringen, nämlich die Frage des einheitlichen Rechtsschutzes im Sinne vom Zugang zu einem Verfahren mit annähernd gleicher Rechtsqualität. Das ist auch jener Punkt, der auf europäischer Ebene von der European Bar Association, also von der europäischen RechtsanwältInnenschaft, am intensivsten kritisiert wurde und der hier völlig unbeachtet bleibt, wenn dieser Entwurf – und davon gehe ich jetzt aus –demnächst in dieser Form im Hinblick auf österreichische Staatsbürger beschlossen wird.

Ich möchte Ihnen, meine Damen und Herren, nicht wünschen, dass Ihnen das vielleicht einmal irgendwo anders passiert, was Ihnen Frau Kollegin Moser dann an einem Beispiel illustrieren wird! Daran wird sich die Bedeutung dieser Liste von Straftaten, die im Anhang enthalten ist, mit dieser unpräzisen Definition zeigen.

Wir bedauern es sehr, denn gerade in justiziellen Angelegenheiten ist die Koope­ra­tionsbereitschaft und vor allem die Neigung der Grünen zu einheitlichen Lösungen besonders groß, aber dieser Form können wir die Zustimmung nicht geben, tut mir Leid! Sie haben die Chance vertan, nicht wir! (Beifall bei den Grünen.)

21.18

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Dr. Fek­ter. 4 Minuten Wunschredezeit. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.

 


21.18

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Gäste haben wir nicht mehr sehr viele zu später Stunde. Wir beschließen hier ein Gesetz in Umsetzung von EU-Vorgaben. Der Arbeitstitel dieser Regierungsvorlage war: Europäischer Haftbefehl.

Es ist für unser Rechtsschutzsystem doch etwas sehr Schwieriges, wenn wir auf Grund von Vorgaben der EU Grundsätze revidieren oder abändern sollen, wenn es bei­spielsweise um die Strafbarkeit von Taten geht, die von Österreichern im Ausland be­gangen werden, wenn wir österreichische Staatsbürger ausliefern sollen, wenn wo­möglich die Tat in Österreich nicht strafbar ist.

Wir haben einen ausgesprochen hohen Rechtsschutzstandard mit einem strengen Legalitätsprinzip, das heißt, bei uns ist der Ermessensspielraum im Strafrecht sehr gering. Daher war es für uns ausgesprochen schwierig, die Umsetzung auch wirklich verfassungskonform durchzuführen.

Selbstverständlich bekennen wir uns zur justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, selbstverständlich bekennen wir uns zur Terrorbekämpfung, und selbstverständlich sind wir bereit, mit allen europäischen Ländern zusammenzuarbeiten. Wir wollen aber


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