nie anderswo gelebt haben als im Ausland, aber aus
welchen Gründen auch immer noch die österreichische Staatsbürgerschaft haben?
Warum sind Letztere anders zu beurteilen und zu bewerten als Leute, die hier
leben?
Diese Frage der Anwendung auf in Österreich lebende
Personen und damit auch die Chance, so etwas wie einen europäischen beziehungsweise
internationalen Geist in Regelungen wie diese zu bringen, ist nicht einmal
andiskutiert worden. Man hat das geradezu als gedanklich völlig absurde
Regelung abgetan. Man ist offenbar so in diesem Prozess verhaftet, dass man
sagt: Ein Österreicher ist ein Österreicher, ganz egal, wo er lebt und ob er
jemals schon hier gelebt hat. Er soll sich im Falle des Falles dieses
Instrumentariums der Nichtauslieferung – zwischen Anführungszeichen –
„eigener“ Staatsbürger zunutze machen können. Er ist jedenfalls
schutzbedürftig. – Dieser wesentliche Punkt wurde hier in der Diskussion
nicht angewandt.
Frau Kollegin Dr. Moser wird die restlichen
Aspekte noch erwähnen. Ich möchte noch einen zweiten Punkt bringen, nämlich die
Frage des einheitlichen Rechtsschutzes im Sinne vom Zugang zu einem Verfahren
mit annähernd gleicher Rechtsqualität. Das ist auch jener Punkt, der auf
europäischer Ebene von der European Bar Association, also von der europäischen
RechtsanwältInnenschaft, am intensivsten kritisiert wurde und der hier völlig
unbeachtet bleibt, wenn dieser Entwurf – und davon gehe ich jetzt
aus –demnächst in dieser Form im Hinblick auf österreichische Staatsbürger
beschlossen wird.
Ich möchte Ihnen, meine Damen und Herren, nicht
wünschen, dass Ihnen das vielleicht einmal irgendwo anders passiert, was Ihnen
Frau Kollegin Moser dann an einem Beispiel illustrieren wird! Daran wird sich
die Bedeutung dieser Liste von Straftaten, die im Anhang enthalten ist, mit
dieser unpräzisen Definition zeigen.
Wir
bedauern es sehr, denn gerade in justiziellen Angelegenheiten ist die Kooperationsbereitschaft
und vor allem die Neigung der Grünen zu einheitlichen Lösungen besonders groß,
aber dieser Form können wir die Zustimmung nicht geben, tut mir Leid! Sie haben
die Chance vertan, nicht wir! (Beifall bei den Grünen.)
21.18
Präsident Dr. Andreas Khol:
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Dr. Fekter.
4 Minuten Wunschredezeit. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.
21.18
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten
Damen und Herren des Hohen Hauses! Gäste haben wir nicht mehr sehr viele zu
später Stunde. Wir beschließen hier ein Gesetz in Umsetzung von EU-Vorgaben.
Der Arbeitstitel dieser Regierungsvorlage war: Europäischer Haftbefehl.
Es ist für unser Rechtsschutzsystem doch etwas sehr
Schwieriges, wenn wir auf Grund von Vorgaben der EU Grundsätze revidieren oder
abändern sollen, wenn es beispielsweise um die Strafbarkeit von Taten geht,
die von Österreichern im Ausland begangen werden, wenn wir österreichische
Staatsbürger ausliefern sollen, wenn womöglich die Tat in Österreich nicht
strafbar ist.
Wir haben einen ausgesprochen hohen Rechtsschutzstandard mit einem strengen Legalitätsprinzip, das heißt, bei uns ist der Ermessensspielraum im Strafrecht sehr gering. Daher war es für uns ausgesprochen schwierig, die Umsetzung auch wirklich verfassungskonform durchzuführen.
Selbstverständlich bekennen wir uns zur justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, selbstverständlich bekennen wir uns zur Terrorbekämpfung, und selbstverständlich sind wir bereit, mit allen europäischen Ländern zusammenzuarbeiten. Wir wollen aber