Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 228

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21.32

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Im Vorfeld zu dieser Gesetzwerdung haben wir heftig darüber diskutiert, wie dieser Europäische Haftbefehl umgesetzt werden sollte, und schon im Vorfeld, sehr geehrte Damen und Herren, mussten wir feststellen, dass der EU-Rah­menbeschluss vom Juni 2002 von der schwarz-blauen Regierung verspätet umgesetzt wird, denn für die gesetzliche Umsetzung wäre eigentlich der 31. Dezember 2003 vorgesehen gewesen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé.) Da ist es schon ver­wun­derlich gewesen, dass es jetzt schludrig passiert ist, dass es mangelhaft passiert ist in Bezug auf die Sprache. Ich zitiere hier, Frau Dr. Partik-Pablé, Professor Fuchs, der uns das im Expertenhearing auch entsprechend dargelegt hat.

Was ich noch gerne gehabt hätte, wäre eine längere Begutachtungsfrist, um die Dis­kussion noch entsprechend zu führen. Ich kann für unsere Fraktion aber sagen, dass durch diesen Abänderungsantrag erstens der Grundsatz im Strafrecht: keine Strafe ohne Gesetz gewahrt bleibt und dass zweitens die österreichischen Staatsbürger auch nicht ausgeliefert werden. – In diesem Sinne stimmen wir zu. (Beifall bei der SPÖ.)

21.33

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Mai­noni. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.33

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Einer der wesentlichen Vorteile dieses Europäischen Haftbefehls ist natürlich, dass es zu einer Beschleunigung der Auslieferung kommt. Es müssen keine Zentralstellen mehr befasst werden, sondern es wird sich so abspielen, dass zwischen den einzelnen Gerichten innerhalb der Europäischen Union tatsächlich diese Auslieferungsanträge gestellt und auch abgewickelt werden.

Vorteil dieser Beschleunigung ist natürlich, dass zum Beispiel bei einem Geldbetrug, wenn ein Täter rasch ergriffen wird, jedenfalls auch schneller die österreichischen Ge­richte darauf zugreifen können und möglicherweise Geldschaden dadurch wesentlich leichter und besser abgewendet werden kann.

Gleiches gilt ebenso für die effektive Verfolgung von Schlepperkriminalität und vor allem für den Handel mit gestohlenen Fahrzeugen, um nur einige Beispiele zu nennen.

Dass die Grünen hier nicht zustimmen, ist bezeichnend, meine Damen und Herren. Be­sonders erfreut zeige ich mich darüber, dass die sozialdemokratische Fraktion diesem Entwurf samt Abänderung zustimmt. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.34

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


21.34

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte mich zunächst ent­schuldigen, dass ich doch einige Minuten zu spät gekommen bin, insbesondere bei jenen Rednern, die gesprochen haben, während ich noch nicht hier war. Es tut mir furchtbar Leid. Es gab auch eine sehr erschwerte Verkehrssituation, da es sehr stark regnet. Es wird hoffentlich nicht mehr vorkommen. Sie haben auch sehr kurz ge­sprochen, sodass meine Planung etwas durcheinander gekommen ist. Jedenfalls bitte ich nochmals um Entschuldigung. – Das ist das eine.

 


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