Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 43

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Frage – warum Sie das nicht getan haben – haben Sie heute noch keine Antwort gegeben.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem kurzen Zitat des früheren Bot­schafters Tschechiens in Österreich, Herrn Gruša, der auch Literat ist, schließen. Gruša hat einmal gemeint:

„Die Landschaft“ – jene an der March – „mit Raum und Licht ist unser Fenster nach Europa, das nie zuzumachen war.“ Und: „An diesem südlichen Fenster des Hauses sitzend, ist man sich sofort bewusst, dass es uns gibt, weil es auch andere gab.“

Dieses Bewusstsein der Vielfalt und des kulturellen Reichtums ist eines jener Dinge, die wir an diesem 1. Mai gefeiert haben und die wir nachhaltig in eine europäische Politik umtransformieren müssen. Das heißt aber, dass wir europäisch denken und handeln müssen – und nicht national und kleingeistig, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen.)

13.14

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1635/J bis 1687/J.

2. Anfragebeantwortungen: 1362/AB bis 1542/AB.

Berichtigung zur Anfragebeantwortung: Zu 1347/AB.

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglo­merats (Finanzkonglomerategesetz – FKG) erlassen wird sowie das Versicherungs­aufsichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanz­markt­aufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz und das Pensionskassengesetz ge­ändert werden (456 d.B.),

Arbeitsmarktreformgesetz (464 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erlassen und das Bundesimmobiliengesetz geändert wird (465 d.B.).

B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 1. Quartal 2004 (Vorlage 23 BA),

 


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