zustimmen. Logischerweise ist auch die wechselseitige Anerkennung des abgeleisteten Militärdienstes eine Konsequenz aus dieser Handlung, und auch hier werden wir diesem Antrag unsere Zustimmung erteilen.
Ich möchte aber ganz kurz auf die Stimmung im Landesverteidigungsausschuss eingehen. Wie in vielen Ausschüssen ist es auch dort der Fall, dass Anträge der Bundesregierung, über die man sehr wohl auch bereit ist zu verhandeln und mit uns Gespräche zu führen, auf der Tagesordnung sind und beschlossen werden, während aber Anträge der Opposition vertagt, vertagt, vertagt werden, bis zum Sankt Nimmerleinstag. Gerade in Bezug auf den Antrag der SPÖ betreffend die besseren und faireren Chancen von Frauen bei der Aufnahme in das österreichische Bundesheer und hinsichtlich der besseren Entlohnung in den ersten sechs Monaten finde ich das, sehr geehrte Damen und Herren, äußerst bedauerlich.
Wir haben dies entsprechend intensiv ausgeführt, und ich möchte nur auf eines hinweisen: Die körperlichen Grundvoraussetzungen von Frauen, die sich dem österreichischen Bundesheer als Soldatinnen zu Verfügung stellen und dort ihre Karrierechancen wahrnehmen wollen, sind schlicht und einfach um ein Viertel geringer als die ihrer männlichen Kollegen. Das kennen wir aus anderen sportlichen Aktivitäten, das kennen wir aus dem Leistungssport. Überall wird diesem körperlichem Ungleichsein sehr wohl Rechnung getragen, und ich denke, Herr Bundesminister, es ist allerhöchste Zeit, dass die Aufnahmekriterien dahin gehend überprüft und auch die medizinischen Aufnahmetests einer entsprechenden „Genderung“ zugeführt werden.
Ein weiterer Teil unseres Antrags bezieht sich auf die ungleiche Chancengewährleistung im Bereich der Entlohnung, und auch hier fordern wir den monatlichen Lohn von 725,90 € netto, so wie ihn die männlichen Zeitsoldaten zum Ende des siebten Monates bekommen.
Aber es gibt etwas, wofür ich mich
wirklich bedanken möchte, Herr Verteidigungsminister, und ich möchte, dass Sie
meinen Dank auch entsprechend wahrnehmen können. Ich habe gemeinsam mit meinem
Kollegen Anton Heinzl aus dem Bezirk St. Pölten eine Anfrage an Sie
gerichtet, weil wir doch etwas irritiert waren, dass die Militärmusikkapelle
Niederösterreich für privat-parteipolitische Zwecke eines ÖVP-Stadtrates in St.
Pölten, den bekannten Lutz-Geschäftsführer, aufgespielt hat. Ich bedanke mich
nicht für die Anfragebeantwortung – das ist eine sehr allgemein gefasste –,
aber ich bedanke mich sehr herzlich dafür, Herr Bundesminister, dass Sie in
einem Erlass umgehend darauf hingewiesen haben, dass die Militärmusik logischerweise
nicht für parteipolitische Zwecke einzusetzen ist und eingesetzt werden darf.
Ich bedanke mich als niederösterreichische Abgeordnete deshalb dafür, weil wir
schon ein wenig den Eindruck hatten, dass die Militärmusik, speziell die
niederösterreichische, vielleicht zur Privatkappelle der ÖVP Niederösterreich
verkommen könnte. (Abg. Scheibner: Gilt das für Wien auch, Frau
Kollegin?) Das wollen wir nicht und daher herzlichen Dank! (Beifall bei
der SPÖ.)
16.15
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Landesverteidigungsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 133 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu
ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig
angenommen.