Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 156

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sprechendes Know-how, aber auch ganz spezifische Förderungen junger Architek­tin­nen und Architekten, damit sie in ihrem Beruf leichter Fuß fassen können.

Dazu kann dieser vorliegende Antrag 364/A beitragen, soll damit doch eine steuerliche Gleichstellung der ArchitektInnen mit Künstlerinnen und Künstlern, Schriftstellern und Schriftstellerinnen herbeigeführt werden. Konkret soll die bereits für KünstlerInnen geltende Möglichkeit des Gewinnrücktrages auch für Architektinnen und Architekten eröffnet werden. Das heißt, bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit als ArchitektIn soll auf Antrag bei erstmaliger Veranlagung eine Verteilung auf drei Jahre möglich werden.

Ich darf Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, daran erinnern, dass Sie selbst die Gewinnrücktragsmöglichkeit für KünstlerInnen im Einkom­men­steuer­recht als wesentliche Verbesserung bezeichnet haben, die den Kunstschaffen­den bürokratische Erleichterungen gegenüber dem Fiskus einräumen beziehungsweise deren finanzielle Belastungen mindern soll. – Architektinnen und Architekten verstehen sich als BaukünstlerInnen und sehen sich damit ähnlichen Bedingungen ausgesetzt wie andere Kunstschaffende.

Mit Einbeziehung der Architektinnen und Architekten in den § 37 des Einkommen­steuergesetzes wäre auch eine steuerliche Gleichstellung gegeben. Die Verbesserung der steuerlichen Situation von Architektinnen und Architekten kann aber nur ein erster Schritt sein: Ein klares Bekenntnis des Staates zu qualitativ hochwertiger Architektur beinhaltet auch, dass die Voraussetzungen für eine Baukultur optimiert werden. Dies­bezüglich wurde ja bereits in dieser Architektur-Enquete eine ganze Reihe von Hand­lungsfeldern aufgezeigt, in denen jetzt kontinuierlich weitergearbeitet werden soll, ja muss.

Dieser Antrag, meine Damen und Herren, ist ein erster Schritt, und ich ersuche Sie, diesen Antrag zu unterstützen. Weitere Schritte wie zum Beispiel der Bericht zur Lage der Baukultur sollten aber bald folgen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.48

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl. 6 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.48

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die steuerrechtliche Argumentation von Kollegin Muttonen kann ich nicht teilen, ist es doch so, dass gemäß § 37 Abs. 9 des Einkommen­steuer­gesetzes ab dem Jahre 2000 bei der erstmaligen Veranlagung für ein Kalenderjahr positive Einkünfte aus selbständiger künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit auf Antrag gleichmäßig auf insgesamt drei Jahre verteilt versteuert werden können. Der fachliche Ausdruck hiefür lautet: Gewinnrücktrag.

Die sachliche Rechtfertigung dieser Verteilung liegt insbesondere darin, dass Künstler, dass Schriftsteller oft längerfristig, auch periodenübergreifend an einem bestimmten Kunstwerk arbeiten und Einkünfte erst bei Verwertung beziehungsweise Fertigstellung anfallen und es in der Kunsterstellungsphase regelmäßig an Einkünften fehlt. Diese Abfolge von finanziell schlechteren und besseren Jahren ist für Künstler, Schriftsteller berufstypisch und wäre ohne Verteilungsmöglichkeit oftmals existenzbedrohend.

Für die freien Berufe im engeren Sinne – wie Ärzte, Rechtsanwälte oder eben Archi­tekten, Ziviltechniker – gibt es diese Verteilungsmöglichkeit nicht, weil typischerweise auch kein vergleichbares Verteilungsbedürfnis besteht.

Auch wenn sich diese Berufsgruppen in ihrem Fach als Künstler sehen mögen, werden sie steuerlich nicht als Künstler behandelt, da sich diese Berufsgruppen in ihrer ge-


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