Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 157

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samten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit von Künstlern unterscheiden. (Beifall bei der ÖVP.) Darüber hinaus wäre es ein klarer Wettbewerbsvorteil gegenüber den planenden Baumeistern, welche ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb auch jährlich zu bemessen haben.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete von der SPÖ! Auf Grund der eben erwähnten Gründe kann die ÖVP Ihrem Initiativantrag nicht zustimmen, wenngleich man über die Grundlagen und Zeiträume der Unternehmensbesteuerung durchaus nachdenken kann. Eine Gewinnrücktragsrechnung wäre für viele Unternehmer vorteil­haft und würde zu gleichmäßigeren Progressionen und zu einer besseren Steuerlast­verteilung bei Einzelunternehmen, Personengesellschaften führen. Auch der Verlust­vortrag bei Einnahmen- und Ausgabenrechnern außerhalb der ersten drei Jahre wäre ein großer Vorteil für viele Kleinunternehmer und -unternehmerinnen, aber auch für Freiberufler. Wenn der Fiskus die Verteilung der Einkünfte auf drei Jahre, die Ge­winnrücktragsrechnung oder die Verlustvortragsrechnung ermöglicht, sollte das für alle Berufsgruppen und Branchen möglich sein. Diese Ideen können einen Vorschlag für die nächste Steuerreform bilden und werden dies sicher auch sein. – Doch nun wieder zurück zu den Architekten.

Sehr geehrte Frau Kollegin Muttonen! Die Architekten sind zweifelsohne eine bedeu­tende Berufsgruppe. Aber warum wollen Sie mit Ihrem Antrag nur den Architekten die Vorteile der Einkommensverteilung ermöglichen? – Hier möchte ich sehr deutlich werden: Lobbyismus für eine bestimmte Berufsgruppe darf sich in der Steuergesetz­gebung nicht durchsetzen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.52

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Bucher zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.52

Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Muttonen, ich kann Ihren Ausführungen insofern beipflichten, was die Wertschätzung gegenüber den Künstlern und den künstlerisch tätigen Architekten betrifft.

Aber ich glaube, dass eine steuerliche Angleichung der Architekten an die Schriftsteller und an die freischaffenden Künstler nicht zielführend ist, weil man auch unterscheiden muss, dass es zwei verschieden orientierte Strömungen der Architekten gibt – die einen sind technisch orientiert, die anderen künstlerisch orientiert – und dass wir, wie mein Vorredner schon bemerkt hat, eher in die Richtung tendieren, in nächster Zukunft zu einer einheitlichen Unternehmensbesteuerung zu kommen, die rund um 25 Prozent angesiedelt sein wird. Das heißt, es muss unser Bestreben sein, die einzelnen Be­rufsgruppen in Österreich nicht zu unterscheiden, sondern fairerweise eine Unterneh­mensbesteuerung einzuführen, die dem Einkommen der Branche im Rahmen der Einkommensteuer gerecht wird und die in der erwähnten Größenordnung angesiedelt ist.

Ich halte also nicht sehr viel davon, dieses Feld aufzumachen, denn so bekommen wir Probleme mit den freien Berufen, mit den Ärzten oder den Rechtsanwälten. Wenn wir jede Berufsgruppe für sich steuerrechtlich zu bewerten beginnen, dann wird es problematisch.

Daher denke ich, dass aus unserer Sicht diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.53

 


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