Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 159

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6. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dietmar Hoscher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird (369/A)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 6. Punkt der Tagesordnung und gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Hoscher. Wunschredezeit: 5 Minu­ten. – Bitte.

 


19.57

Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wäre es nicht eine erste Lesung, müsste man sagen: Natürlich wird zu später Stunde über genau die Branche geredet, die wahrscheinlich eine der wichtigsten in diesem Lande ist. Wir sind das ja schon gewohnt, etwa vom Wirtschaftsausschuss, wenn der Tourismusbericht gegen 21 Uhr abgehandelt wird und dann alle schon drän­gen, weil doch die Züge nach Hause gehen. Aber es ist ja eine erste Lesung, und da ist das ganz normal. Ich hoffe, dass wir im Finanzausschuss beziehungsweise bei den Anträgen, die wir im Wirtschaftsausschuss liegen haben, zu einer günstigeren Zeit darüber diskutieren und vielleicht ein bisschen länger darüber reden werden.

Ganz kurz zu dem Antrag und zu den Anliegen, die damit verbunden sind: Ich glaube, ich brauche nicht zu erwähnen, wie bedeutend der Tourismus ist. Von den Zahlen her wissen wir alle, dass es, je nach enger oder weiter Definition, um einen BIP-Anteil zwischen 9,6 und 18,3 Prozent geht, und es betrifft mehr als 150 000 Arbeit­neh­merinnen und Arbeitnehmer. 12,6 Prozent der Lehrlinge sind in diesem Bereich tätig; das ist ein ganz, ganz wesentlicher Bereich für die Lehrlingsausbildung!

Es geht auch um ein Beschäftigungswachstum – wenn man es etwa auf eine Fünf­jahresperiode bezieht – von rund 1,4 Prozent per anno, demgegenüber beträgt es in der Gesamtwirtschaft 0,6 Prozent. Das heißt, es ist dies wirklich ein Wachs­tums­bereich, ein Hoffnungsbereich, insbesondere auch in der Europäischen Union.

Ich meine, das ist Grund genug, hier auch die steuerliche Seite zu betrachten, und ich bin nach wie vor der Meinung, dass es sich beim Tourismus um eine Hochsteuer­branche handelt. Ich weiß schon, es werden dann die Einwendungen kommen, ins­besondere auch morgen: Die Steuerreform wird ja diese Branche ohnehin sehr bevor­zugen, es gibt die Körperschaftsteuersenkung, es gab vorher schon die Halbsatzbe­steuerung bei den nicht entnommenen Gewinnen bei Personengesellschaften.

Es ist allerdings so – das zeigt sich, wenn man durch die Lande zieht und mit den Wirtschaftsvertretern auch in den Bundesländern redet –, dass inzwischen nicht mehr nur hinter vorgehaltener Hand, sondern ganz offen betont wird, dass man nicht davon ausgeht, dass hievon eine große Zahl an Unternehmen betroffen sein wird, gerade in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Daher meinen wir, dass auch flankierende Maß­nahmen, zusätzliche Maßnahmen notwendig sind.

Eine dieser Maßnahmen – und das behandelt dieser Antrag – ist eben die Anhebung des Satzes der Absetzung für Abnutzung auf 4 Prozent. Das ist keine neue Erfindung von uns, sondern eine alte Forderung der Wirtschaft und der Branche, die wir hier aufgegriffen haben, und zwar für Gastgewerbe und Beherbergung. Das heißt, wir wollen es auf den gesamten Bereich ausdehnen.

Um gleich dem Einwand zu begegnen – dieser wird allerdings nicht von Touristikern kommen, wohl aber möglicherweise von Steuerrechtlern –, dass dies verfassungs­widrig sei und dass man das nicht machen könne: Das ist mitnichten verfas­sungs-


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