Das ist nämlich auch ein Investitionskriterium, und wie wir alle wissen, ist gerade der Tourismus sehr arbeits- und nicht bloß nur kapitalintensiv.
So schließt sich also der Bogen: Leider keine größte Steuerreform aller Zeiten, aber immerhin ein Antrag, über den es sich lohnt, weiter nachzudenken, um in Zukunft schlauer werden zu können. (Beifall bei den Grünen.)
20.14
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 369/A dem Finanzausschuss zu.
7. Punkt
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 geändert wird (375/A)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Sie sind am Wort.
20.15
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Hohes Haus! Dieser Initiativantrag der Grünen handelt von einem Thema, das in den letzten Wochen, in den letzten Monaten verstärkt in den Medien behandelt wurde. Es geht um einen äußerst heiklen Bereich der Lebensmittelsicherheit, nämlich um die Frage der Pestizidanwendung in der österreichischen Landwirtschaft und der Zulassung von Pestiziden auf Basis des derzeitigen Pflanzenschutzmittelgesetzes. Ziel unseres Antrages ist es, den § 12 Abs. 10 ersatzlos zu streichen.
Lassen Sie mich etwas ausholen! Dieser Paragraph wurde unter Bundesminister Molterer im Jahr 2002 eingeführt und führt durch so genannte Gleichstellungsverordnungen zu einer totalen Liberalisierung beim Import von Pestiziden. Es gibt bereits zwei Länder, für die diese Verordnungen ausgesprochen wurden, nämlich die Bundesrepublik Deutschland und Holland. Diese holländischen Pestizide belasten derzeit die österreichische Landwirtschaft ganz massiv. Und vor allem: Der so genannte Feinkostladen Österreich ist wirklich ernsthaft in Gefahr.
Stellen Sie sich vor: 800 Pestizide oder 235 Wirkstoffe wurden mit dieser Gleichstellungsverordnung einfach pauschal zugelassen! Das ist ein völlig inkompatibler Vorgang, wenn man die Ausrichtung der österreichischen Lebensmittelerzeugung der letzten Jahre betrachtet. Ein Großteil der Bauern wirtschaftet im österreichischen Umweltprogramm, und es gibt einen hohen Anteil an Biolandwirtschaft in Österreich. Diese Einseitigkeit – eine Gleichstellung von Pestiziden ohne eigene, nationale Risikoanalyse – ist einmalig in Europa. Kein anderes Land hat so eine Verordnung, so eine Liberalisierung durchgezogen. Außerdem bedeutet das eine Nivellierung nach unten, die sagenhaft ist.
Konkret an einem Wirkstoff demonstriert: Für Tomaten sind jetzt Bupirimate zugelassen. Das ist ein Wirkstoff, der bisher in Österreich für Tomaten einen zugelassenen Höchstwert von 0,01 mg/kg hatte. Nach den neuen Zulassungsbestimmungen auf Basis der holländischen Bestimmungen ist es nunmehr ein Milligramm. Es wird damit also ein 100-facher Wert zugelassen. Das ist eine Nivellierung nach unten, wie wir sie