Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 38

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eine Sozialunion einzusetzen und nicht Maßnahmen zu ergreifen, die die sozialen Konflikte erhöhen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.06

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ankündigung eines Dringlichen Antrages

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich gebe bekannt, dass der Klub der Grünen gemäß § 74 Abs. 2 der Geschäftsordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt hat, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 397/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schwei­gen und Untätigkeit zu den Ausbauplänen der slowakischen Regierung bezüglich Mochovce, der Lebenszeitverlängerung von Bohunice V1 sowie dem Europäischen Atomausstieg dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt wer­den.

Fristsetzungsantrag

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weiters teile ich mit, dass vor Eingang in die Tages­ordnung Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek beantragt hat, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 25/A (E) der Abgeordneten Mag. Lunacek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend die Einführung einer Devisenaktiensteuer („Tobin-Tax“) eine Frist bis 15. Juni 2004 zu setzen. (Rufe bei den Grünen: Devisentransaktions­steuer!) Das Wort heißt richtig: Devisentransaktionssteuer. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Öllinger: Super!)

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durch­zuführen.

Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrags verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.

Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag selbst wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Um die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung in Ver­handlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfor­derlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzu­sehen.

Bei den Punkten 3 und 4 handelt es sich um die Berichte des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (415 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Elektri­zitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert wird, und über den Antrag 78/A (E) der Abgeordneten Georg Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die dringende Notwendigkeit des Ausbaus des Hochspannungsnetzes in Österreich (507 der Beilagen) sowie über den Antrag 374/A (E) der Abgeordneten Johannes Schweisgut, Mares Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend langfristige Koor­dination der Semesterferien (508 der Beilagen).

 


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