Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 198

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Der Rechnungshofpräsident hat uns auch mitgeteilt, dass er dort, wo er die Bezüge bekommt, diese anonymisiert, also für Gruppen oder für Positionen, aber natürlich nicht für die namentliche Bezugsperson erhält, und er diese, auch wenn er sie hätte, nicht offen legen dürfte.

Meine Damen und Herren! Wenn jemand im öffentlichen Bereich einen Bezug bezieht, zu dem er nicht steht, den er in der Öffentlichkeit nicht vertreten kann, dann gibt es für mich nur eine Lösung: Er soll sagen, zu welchem Bezug er steht, und auf den soll man seinen Bezug dann reduzieren. Denn eines ist klar: Wenn ich zu meinem Bezug nicht stehe und ihn nicht öffentlich verteidigen oder erklären kann, dann verdiene ich zu viel.

Und wenn ich es von dieser Basis aus sehe, dann sind Positionen gerade in Unter­nehmen wie dem ORF et cetera, die das nicht offen legen, meiner Meinung nach überbezahlt. Mit den größten Dienstautos fährt man schon herum, die zeigt man auch öffentlich, die stehen nicht versperrt in der Garage, nur die Gehälter, die muss man verstecken. (Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter.) – Kollege, das ist eine Meldung! Da müssen Sie noch einmal nachdenken darüber, wie Sie das jetzt meinen, ob Sie das wirklich so meinen, wie es dann vielleicht als Zwischenruf im Protokoll steht. Aber das ist man ja von Ihnen gewöhnt: plakativ, schnell und inhaltlich leer.

Meine Damen und Herren! Dieser Bericht ist grundsätzlich zur Kenntnis zu nehmen. Es ist aber meiner Meinung nach vom Gesetzgeber her dem Rechnungshof ein Mittel in die Hand zu geben, das dafür sorgt, dass die Unternehmen, die sich weigern, ihre Bezüge offen zu legen, dies in Zukunft tun müssen. Denn eines kann nicht sein: dass der Rechnungshof hier keinerlei Handhabe hat, während Zeitungen recherchieren dürfen und seitenweise darstellen können, wer was verdient, in welcher Höhe die Verdienste liegen, denn dann wird der Rechnungshof zahnlos, und das darf nicht passieren. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.41

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Gaßner. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.41

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Herr Kollege Neudeck, in einem stimme ich mit Ihnen überein (Abg. Neudeck: Dann habe ich einen Fehler gemacht!): Sie haben gemeint, die Roten und die Grünen müssten schon einen Notariatsakt unterschreiben, dass sie nicht in die Regierung kommen. (Abg. Neudeck: Nicht gehen, nicht „kommen“!) Das ist richtig: Nur mit einem Notariatsakt wäre es zu verhindern! Sie schätzen das vollkommen richtig ein. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele Zahlen liegen uns in diesem Einkom­mensbericht vor, und wir Sozialdemokraten schließen uns natürlich auch dem Dank an die Beamten an, und zwar vor allem auch deswegen, weil ich hier doch erhebliche Probleme für die Beamten des Rechnungshofes sehe: erstens in der Tatsache, dass sie die Einkommen nur auf ihre Plausibilität prüfen können, nicht auf die materielle Richtigkeit. Was heißt das eigentlich? Was heißt „plausibles Einkommen“? Oder kann ich überprüfen, ob es materiell richtig ist? Das ist, glaube ich, relativ schwierig. Und zum Zweiten ist es nicht leicht für die Beamten, die Einkommen zu erfassen, wenn es Unternehmungen gibt, die sich einfach weigern, ihre Daten bekannt zu geben.

Die materielle Richtigkeit darf nicht geprüft werden, nur die Plausibilität. Ist es plau­sibel, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass Vorstände, wie es zum Beispiel bei der Graz-Köflacher üblich ist, 2001 190 000 € verdienen und 2002 346 000 € im Jahr? Ist das plausibel, oder ist das materiell richtig? Und so könnte man jetzt fort-


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