Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 242

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20.59

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz wird umfassend novelliert. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der besseren Lesbarkeit erfolgt eine Umsetzung in zwei Gesetzen. Das bisherige Gleichbehandlungsgesetz wird in „Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und Gleichbehandlungsanwaltschaft“ umbenannt und entsprechend novelliert, und darüber hinaus wird ein Bundesgesetz über die Gleichbehandlung erlassen, das die materiellen Bestimmungen übernimmt und um jene Regelungen erweitert wird, die sich aus dem Umsetzungsbedarf ergeben. – Schließlich werden geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet.

Ich möchte jetzt etwas auf die Tiroler Situation eingehen. Wir von der Tiroler ÖVP haben die erste Bürgermeisterin in einer Bezirkshauptstadt in Österreich gestellt. Das war unsere jetzige Abgeordnete Machne aus Lienz.

Wir haben auch die erste Bürgermeisterin einer Landeshauptstadt in Österreich, näm­lich Hilde Zach. Hiezu möchte ich feststellen, die Stadt Innsbruck leistet besonders auf dem Gebiet von Gender Mainstreaming hervorragende Arbeit.

Weiters hatten wir vor zehn Jahren die erste Landesrätin, nämlich Elisabeth Zanon. Inzwischen haben wir drei Landesrätinnen. Landesrätin Zanon hat auch das Gleich­behandlungsgesetz novelliert und umgesetzt. Seit dieser Zeit ist im Landhaus der Frauenanteil gestiegen. Es sind besonders auch leitende Positionen, wie zum Beispiel Leitung der Finanzabteilung und der Abteilung Kinder- und Jugendanwaltschaft mit Frauen besetzt. Und es gibt Auswahlkriterien in allen Verwendungsgruppen. Die Zielvorgabe lautet: 40 Prozent Frauen. Es wurde auch der Bedarf an Teilzeitstellen für Frauen sehr genau angesehen und umgesetzt.

Landeshauptmann Van Staa hat kürzlich erst in den öffentlichen Diensten nahen Be­reichen wie TILAK und Neue Heimat den Auftrag gegeben, die Betriebe im Sinne von Gender Mainstreaming zu überprüfen. Derzeit gibt es Arbeitsgruppen zu diesem Bereich. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich stelle zum Schluss noch fest: Wir in Tirol hätten auch eine Bundespräsidentin gehabt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.01

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Abgeordnete Fleckl. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.02

Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglie­der der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Viele Gründe wurden bisher schon aufgezählt, warum dieses Gleichbehandlungsgesetz abzulehnen ist.

Ich möchte an dieser Stelle nur noch dreimal unterstreichen und auch meinerseits einfach nur das Bedauern darüber ausdrücken, dass die Regierungsparteien nicht einmal noch imstande waren, die Umsetzung der EU-Richtlinien zu schaffen. Schade, meine sehr geehrten Damen und Herren, schade, weil ich denke, dass so ein Gesetz in der österreichischen Bevölkerung für Bewusstseinsbildung sorgen sollte, wofür die Regierungsparteien eigentlich vorbildhaft sein sollten!

Oder glauben Sie wirklich, dass es Ihnen mit diesem Gesetz gelingen kann, Österreich weiterhin in puncto Antidiskriminierung als Musterland in der EU hinzustellen? – Weder in der EU noch bei der österreichischen Bevölkerung wird dies möglich sein!

 


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