Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 271

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des Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrergesetzes und des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes vorgelegt werden.

Diese Gesetzesvorschläge haben insbesondere zu beinhalten:

1. Ausdehnung des Dienstnehmerschutzes in Arbeitsstätten auch auf die Unterrichts­räumlichkeiten,

2. Klärung der Haftungsfragen (insbesondere der Sicherheitsvertrauenspersonen) bei Unfällen oder Beschädigungen,

3. Sanktionsmaßnahmen gegenüber dem Dienstgeber bzw. Schulerhalter bei Säumigkeit oder Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen,

4. Festlegung von Mindeststandards für LehrerInnen-Arbeitsplätze,

5. Festlegung der Freiwilligkeit der Funktion von Sicherheitsvertrauenspersonen bzw. der Übernahme der Tätigkeit von Präventivfachkräften durch LehrerInnen,

6. Bereitstellung zeitlicher Ressourcen für diese Tätigkeiten sowie Schulungs­maß­nahmen,

7. Festlegung, dass im Landeslehrer-Bereich auch Schulwarte diese Tätigkeiten für die LehrerInnen übernehmen können,

8. Einschränkung des Regelungsbereiches der Landesausführungsgesetze bzw. -verordnungen im Landeslehrer-Bereich zur Sicherstellung möglichst einheitlicher Sicherheitsstandards,

9. Erstellung eines Katalogs der Berufskrankheiten der LehrerInnen.“

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fuhrmann. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.31

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Hohes Haus! Ich bringe zu Beginn folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Werner Amon MBA, Mares Rossmann, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (390 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragsleh­rergesetz 1966 geändert werden (485 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Art. 2 der Regierungsvorlage lautet der Einleitungssatz:

„Das Landesvertragslehrergesetz 1966, BGBl. Nr. 172, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 119/2002, wird wie folgt geändert:“

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Nun zu meinem eigentlichen Thema in dieser Diskussion. Herr Dr. Niederwieser, wenn Sie im Österreich-Konvent im Rahmen des Ausschusses VI ein SPÖ-Papier einbrin-


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