des Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrergesetzes und des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes vorgelegt werden.
Diese Gesetzesvorschläge haben insbesondere zu beinhalten:
1. Ausdehnung des Dienstnehmerschutzes in Arbeitsstätten auch auf die Unterrichtsräumlichkeiten,
2. Klärung der Haftungsfragen (insbesondere der Sicherheitsvertrauenspersonen) bei Unfällen oder Beschädigungen,
3. Sanktionsmaßnahmen gegenüber dem Dienstgeber bzw. Schulerhalter bei Säumigkeit oder Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen,
4. Festlegung von Mindeststandards für LehrerInnen-Arbeitsplätze,
5. Festlegung der Freiwilligkeit der Funktion von Sicherheitsvertrauenspersonen bzw. der Übernahme der Tätigkeit von Präventivfachkräften durch LehrerInnen,
6. Bereitstellung zeitlicher Ressourcen für diese Tätigkeiten sowie Schulungsmaßnahmen,
7. Festlegung, dass im Landeslehrer-Bereich auch Schulwarte diese Tätigkeiten für die LehrerInnen übernehmen können,
8. Einschränkung des Regelungsbereiches der Landesausführungsgesetze bzw. -verordnungen im Landeslehrer-Bereich zur Sicherstellung möglichst einheitlicher Sicherheitsstandards,
9. Erstellung eines Katalogs der Berufskrankheiten der LehrerInnen.“
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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fuhrmann. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
22.31
Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Hohes Haus! Ich bringe zu Beginn folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Werner Amon MBA, Mares Rossmann, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (390 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragslehrergesetz 1966 geändert werden (485 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Art. 2 der Regierungsvorlage lautet der Einleitungssatz:
„Das Landesvertragslehrergesetz 1966, BGBl. Nr. 172, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 119/2002, wird wie folgt geändert:“
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Nun zu meinem eigentlichen Thema in dieser Diskussion. Herr Dr. Niederwieser, wenn Sie im Österreich-Konvent im Rahmen des Ausschusses VI ein SPÖ-Papier einbrin-
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