Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 24

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zustellen oder besondere Zeichen zu setzen. Das ist schade! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.39

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. – Bitte.

 


15.39

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Öllinger, mit Ihrer Wortwahl, aber auch mit dem Inhalt werden Sie weder den Problemen noch dem hier vorlie­gen­den Inhalt wirklich gerecht. (Abg. Öllinger: Und das beurteilen Sie?) Ich sage Ihnen: Es geht nicht darum, was Sie hier zum Ausdruck gebracht haben, nämlich, es sei kein gar so schlimmes Gesetz oder sonst etwas, sondern es geht vielmehr um eine Lösung, die gemeinsam sozialpartnerschaftlich erarbeitet worden ist, und zwar im Rahmen einer Reihe von Lösungen wie Abfertigung und Arbeitnehmerschutz. Sinn und Zweck sind nicht, jetzt irgendetwas zu verschärfen oder irgendjemandem die Schuld dafür zu geben, dass man arbeitslos ist, sondern es geht darum, die Situation des Arbeitslosen zu verbessern, eine effizientere Abwicklung zu gewährleisten, wenn jemand in die bedauerliche Situation kommt, arbeitslos zu sein.

Warum? – Bis jetzt war es so, dass wir, wenn jemand arbeitslos war, eigentlich in den ersten drei Monaten die beste Chance hatten, ihn wieder in den Arbeitsprozess hineinzubringen. 72 Prozent der gemeldeten offenen Stellen wurden innerhalb des ersten Monats vergeben, 21 Prozent in den restlichen zwei Monaten. Das Problem dabei war, dass für alle anderen die Gefahr bestanden hat, dass sich die Arbeits­losigkeit verfestigt. Die bisherige Situation war schon so, dass Arbeitlose über 50 Jahre, wenn sie in den letzten 15 Jahren neun Jahre arbeitslosenversichert waren, bis zu 52 Wochen Berufsschutz gehabt haben.

Daher ist die Variante, jetzt so vorzugehen, wie die Sozialpartner vorgegangen sind, nämlich den Berufsschutz mit 100 Tagen entsprechend zu begrenzen, eine ausge­sprochen vernünftige Vorgangsweise, weil damit die Chance, dass sich jemand mit einer Änderung, mit einer anderen Orientierung auseinander setzt, einfach größer ist. Sie werden es in der Praxis sehen. Das Ziel ist es ja, dass man die durchschnittliche Vermittlungsdauer, die im Jahre 2003 101 Tage betragen hat, auf 90 Tage senkt. Damit erhöht man die Chancen für die Arbeitslosen. (Abg. Öllinger: Das Problem sind doch die fehlenden offenen Stellen!)

Zweiter Punkt. Es ist in diesem Zusammenhang auch definiert worden, dass der Entgeltschutz degressiv gestaltet wird. Sie haben in diesen ersten 100 Tagen – oder sogar mehr als 100 Tagen, in den ersten 120 Tagen – 80 Prozent Entgeltschutz. Das geht dann etwas weiter nach unten, aber damit haben Sie auch die Garantie, dass jemand, der jetzt eigentlich gezwungen ist, sich woandershin zu orientieren, auf der anderen Seite einen bestimmten Entgeltschutz hat. Das heißt, diese Maßnahme ist durchaus auch sozial ausgerichtet und hilft dem Betroffenen, diese Umorientierung besser zu bewältigen.

Zweiter wesentlicher Schwerpunkt dieser Arbeitsmarktreform war die Regelung der Zumutbarkeitsbestimmungen, was die Wegzeit anlangt. Ich muss ganz ehrlich sagen, bis jetzt war das von Gemeinde zu Gemeinde, und zwar abhängig von den Gemein­degrenzen und davon, welche Betreuungspflichten vorgelegen sind, immer sehr unter­schiedlich. Ich habe mich immer darüber aufgeregt, dass es eigentlich eine unter­schiedliche Behandlung gab zwischen einem, der ganz normal gearbeitet hat, und einem Arbeitslosen, dem man bestimmte Dinge nicht zugemutet hat. Ich komme aus dem Bezirk Rohrbach im Mühlviertel. Da pendeln relativ viele nach Linz aus und haben


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