Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 93

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jetzt putzen! (Beifall bei der SPÖ. – Staatssekretär Dr. Finz: Welche Antwort war das? Welche?) – Ich habe nur drei Minuten!

Über diese Finanzkonglomerate wurde eigentlich schon alles gesagt. Kollegin Ross­mann, die vorhin gefragt hat, ob wir uns denn nicht erinnern könnten, was wir in der Regierung gemacht haben, möchte ich die neueste Ausgabe des „FORMAT“ vom letzten Freitag entgegenhalten: „Grassers Budgetloch“. Herr Staatssekretär, das sollten Sie sich durchlesen. Ich habe keine Zeit mehr, das zu interpretieren. Nehmen Sie das, legen Sie es sich aufs Nachtkastl, und lesen Sie es sich durch! Es kann doch nicht sein, dass das Minus jetzt noch eine Milliarde mehr ausmacht. Wenn man den „Kurier“ von heute durchliest, wonach der BUWOG-Verkauf die Mieten belastet und dort wieder eine Milliarde hineingesteckt wird, also auf der einen Seite das Finanzministerium eine Milliarde – nicht hinaushaut – anders verwirtschaftet und auf der anderen Seite die kleinen Mieter das zahlen müssen, dann bin ich mir sicher, Herr Staatssekretär, es wird Ihnen bei den nächsten Wahlen wieder so ergehen wie am letzten Sonntag. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Hoffentlich! – Abg. Rädler: Sie sollten das neue „NEWS“ lesen!)

19.58

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Tamandl. Auch sie wünscht, 3 Minuten zu sprechen. – Bitte.

 


19.58

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Gebühren­geset­zes ist durchaus notwendig, weil die Rechtslage hinsichtlich der Visagebühren nicht mehr dem EU-Recht entspricht, weil derzeit bei der Ausstellung von Aufenthaltstiteln Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 für verschiedene Schriften anfallen und zusätzlich noch Bundesverwaltungsabgaben für die Erteilung von Aufenthaltstiteln zu entrichten sind, vor allem aber, weil die Ausstellung von Personalausweisen im Scheckkartenformat für die ausstellende Behörde derzeit nicht kostendeckend ist.

Für die Länder ist es durchaus erfreulich, dass die Gebietskörperschaften nun pro aus­gestelltem Personalausweis 35 € erhalten und damit die Erhöhung des Kosten­deckungsgrades für Länder und Gemeinden sichergestellt wird.

Bei den Aufenthaltstiteln ist die Zusammenführung der Stempelgebühren und der Bundesverwaltungsabgabe zu einer Abgabe eine wesentliche Vereinfachung. Die finanziellen Auswirkungen dieser Gesetzesänderungen sind unterschiedlich. Weil Visa in der Regel von österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland ausgestellt werden, unterliegen sie der Konsulargebühr. Im Inland ausgestellte Visa bilden Ausnahmen, die Anpassung der Gebühr an die EU-Regelung wirkt sich daher nicht besonders wesentlich aus. (Staatssekretär Dr. Finz spricht bereits einige Zeit mit einem Mitar­beiter. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)

Auch bei den Aufenthaltstiteln wird die Änderung weitgehend aufkommensneutral sein, allerdings handelt es sich hiebei um eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung.

Die wesentliche Auswirkung ist die Erreichung eines höheren Kostendeckungsgrades für die ausstellende Behörde bei Personalausweisen. Es gibt ja nur mehr diese scheck­kartenformatigen Ausweise, und das bedeutet beispielsweise bei Ausstellung von 50 000 Personalausweisen pro Jahr Mindereinnahmen für den Bund von 215 000 €.

Ein erfreuliches Detail am Rande – Frau Kollegin Rossmann hat es ja bereits angesprochen –: Durch einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien ist es nun so, dass ehrenamtliche Sanitäter für das Ansuchen um einen Strafregisterauszug und auch dessen Ausstellung keine Gebühr mehr zahlen müssen. Sie ersparen sich damit


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