Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 23

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Die Kontrolle ist unterfinanziert – Sie wissen, die AGES steht finanziell vor dem Konkurs –, die Haftungsfrage ist ungeklärt ...

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Stellen Sie die Frage, Frau Abgeordnete!

 


Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (fortsetzend): Wann wird die Haftungsfrage im Gentechnikgesetz endgültig geregelt? Und wie soll sie aussehen?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Ich muss Ihnen widersprechen, wenn Sie hier über finanzielle Belange der AGES sprechen: Dies entspricht nicht den Tatsachen! – Erstens.

Zweitens: Natürlich sind die Kontrollsysteme in Österreich ganz klar aufgestellt: mit der Agentur für Ernährungssicherheit, Lebensmittelkontrolle – Sie kennen die Abläufe. Es hat sich jeder an die Gesetze zu halten. Und es ist seit 18. April Gesetz, gentechnisch veränderte Produkte jedenfalls kennzeichnen zu müssen. Ich gehe davon aus, dass diese Ströme entsprechend kontrolliert, ausgewiesen und dargestellt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Den 6. Fragekomplex leitet Frau Abgeordnete Schiefer­mair durch ihre Frage ein. – Frau Kollegin, bitte formulieren Sie die Frage! (Abg. Dr. Gabriela Moser: Haftungsfrage!)

 


Abgeordnete Notburga Schiefermair (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Frage:

72/M

„Wie wendet Österreich die Modulation im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik an?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Ich darf vorher vielleicht noch ganz kurz etwas zur Haftung sagen: Diese Frage der Haftung wird natürlich auch im Zuge der Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie der Europäischen Union zu diskutieren sein, die aber nicht in meiner Kompetenz liegt – um Ihnen vollständig zu antworten.

Zu Ihrer Frage der Modulation: Die Reform der Agrarpolitik gibt die Modulation vor. Alle Betriebe, die mehr als 5 000 € aus der ersten Säule der Agrarpolitik haben, müssen modulieren, es wird ein Betrag einbehalten. 2005 werden 3 Prozent, im nächsten Jahr dann 4 Prozent und im Endstadium 5 Prozent einbehalten. Diese Mittel bringen für Österreichs ländliche Entwicklung einen Zuwachs, den ich ganz gezielt für die Investförderung verwenden will.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte.

 


Abgeordnete Notburga Schiefermair (ÖVP): Erfolgt die Modulation im europäischen Gleichklang?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Die Modulation ist im europäischen Gleichklang, sie ist einheitlich in der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik für alle Mitgliedsländer im Juni 2003 beschlossen worden.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch, bitte.

 


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