Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 52

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Herr Minister, wir haben uns am Dienstag im Rechnungshof-Ausschuss getroffen. Da haben Sie leicht spöttisch zu mir gemeint: Na ja, Sie werden mir wieder eine Frage zum Grundwasser stellen. – Ihr Wunsch, Herr Minister, ist mir Befehl, Sie bekommen sie gestellt. Grundwasser und Pflanzenschutzmittel haben sehr viel miteinander zu tun. Auch das Pflanzenschutzmittelgesetz hat damit zu tun.

Meine Frage im Unterausschuss des Rechnungshofausschusses zu den Landwirt­schaftsförderungen war: Wie wird denn ÖPUL tatsächlich kontrolliert? Wie häufig und nach welchen Plänen wird ÖPUL kontrolliert? Wie wird konkret in unserem Wasser­schutzgebiet, Wasserschongebiet Marchland-West kontrolliert? – Leider bekam ich darauf keine Antwort. Welche Kontrollpläne gibt es für all diese Maßnahmen? – Leider keine Antwort.

Ganz im Gegenteil: Die EU ist sehr kritisch, denn sie wirft uns vor, keine Anwen­dungskontrollen durchzuführen. Herr Minister, wissen Sie, wie es bei uns in diesem Grundwasserschongebiet ausschaut? – Wir haben uns gefreut – nicht über das Hoch­wasser –, dass das Hochwasser diese Mittel ausgeschwemmt hat. Jetzt, bei den letzten Messungen, liegen wir bei den Pestiziden und konkret beim Atrazin wieder im Grenzwertbereich. Bitte, was ist hier wirklich geschehen? – Obwohl dort sowohl ÖPUL als auch noch Vertragswasserschutz eingesetzt wird, also zweimal gezahlt wird, kann mir keiner sagen, wie oft denn kontrolliert wird.

Wie wollen Sie denn die privaten Importe aus Deutschland und Holland in den Griff bekommen, Herr Bundesminister? – Wir von der SPÖ sind der Meinung, dass uns dieses vorliegende Gesetzessammelsurium sicher nicht im Bereich des Schutzes der Konsumenten und im Bereich des Schutzes des Grundwassers weiterhelfen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

10.55

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Neudeck. Wunsch­redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


10.55

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mit dem vorliegenden Bundesgesetz wird auch das Weingesetz 1999 geändert, damit die Wettbewerbsfähigkeit der hervorragenden österreichischen Wein­wirt­schaft gestärkt und an die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Weinkontrolle und an die Entwicklung auf dem Kellereiartikel-Sektor angepasst.

Eine Einsparung für die österreichischen Weinbauern in einer Größenordnung von etwas über 15 000 € ergibt sich allein dadurch, dass die verpflichtende Untersuchung auf Glykolsäure entfallen kann. Durch diese Änderung ist weiterhin gesichert, dass die österreichische Weinwirtschaft mit steigender Qualität am Auslandsmarkt punkten kann und Wettbewerbsnachteile, die sich allein aus der klein strukturierten österreichischen Weinbauwirtschaft ergeben, abgebaut werden.

Es ist ja meiner Meinung nach immer interessant, wenn man sieht, dass Wein aus Argentinien, Kalifornien, Chile und anderen Staaten mit einer Werbung angeboten wird, die vielleicht dem österreichischer Sektor entspricht, wo der Weinbauer wirklich noch selbst die Reben mit einer überschaubaren Anzahl an Mitarbeitern bearbeitet. Es ist aber so, dass diese Betriebe und diese Konzerne, die mit der Werbung des idyllischen Weinbaus nach Österreich liefern, in Wirklichkeit große Agrarfabriken sind, die den Weinbau mit Maschinen betreiben, die barriquierte Weine verkaufen, die jedoch nie einen Barrique gesehen haben, sondern auf andere Art und Weise ihren Holz­geschmack bekommen. Mit denen muss der österreichische Weinbau, der öster­reichische Weinbauer konkurrieren.

 


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