Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 99

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als letzter Redner hiezu gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Kogler zu Wort. Auch für ihn gelten 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.45

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Mindestens zwei Vorredner haben hier den Begriff „Scheinheiligkeit“ traktiert (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist ordnungsrufverdächtig!), der Kollege aus Oberösterreich durf­te wieder seine Vierzeiler außerhalb seiner Redezeit vortragen und hat hier die Rech­nungshofsache angesprochen. – Ich sage Ihnen eines: Ich habe mich ja vorhin wirklich sehr zurückgehalten, aber wenn irgendetwas am heutigen Tag scheinheilig ist, immer noch scheinheilig ist (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das darf der gar nicht sagen, Frau Präsi­dentin!), dann der Vorgang, wie hier ein Rechnungshofpräsident gefunden werden soll. Das sollten Sie von der ÖVP sich besonders überlegen und sich nicht mit diesem Vokabel an die Opposition wenden!

Wir wissen genau, wer in Ihrer Partei Personalpolitik macht. (Abg. Großruck: Wir sind bei der Wohnbaugeschichte!) Wir wissen genau, wer das ist: der Bundeskanzler, der Parlamentspräsident, manchmal der Herr Klubobmann. Bei Ihnen heißen sie die Heili­gen Drei Könige. Das sind wirklich die „scheinheiligen drei Könige“ in dieser Angele­genheit, das kann ich Ihnen sagen. Und hören Sie auf, der Opposition in diesem Zu­sammenhang und in ähnlichen Zusammenhängen solche Dinge zu unterstellen! (Bei­fall bei den Grünen. – Abg. Großruck: Sicherlich sind Sie scheinheilig!)

Jetzt kommen wir zu dem, was solch ein toller Verkaufserfolg sein soll. Ich meine, was ich wirklich anerkenne, Herr Bundesminister, ist, dass Sie nie einen Hehl daraus machen, dass Sie das auch aus ideologischen Gründen – in Ihrer Welt durchaus über­zeugend – verkaufen wollen. (Abg. Großruck: Die Kommunisten in Berlin verkaufen auch!) Das haben Sie ja auch heute wieder betont. – So weit, so schlecht; so weit, so gut.

Was dann allerdings ein geeigneter Verkaufspreis ist – er ist sicher mehr als 500 bis 600 Millionen €, das ist richtig –, was der Rechnungshofpräsident mit 500 bis 600 Mil­lionen € alles gemeint hat, ist dann schon eine andere Frage.

Ich darf aber noch einmal auf die Medien zurückkommen, weil Sie gemeint haben, das sei alles so gelobt worden. Unter dem Titel „Verkaufsflop“ finden wir in der „Presse“ einen Kommentar, in dem davon ausgegangen wird, dass bei 800 Millionen € immer noch die Kategorie „Flop“ anwendbar wäre. – So weit sind Sie davon nicht weg.

Aber schlimmer noch für diese ganze Aktion: Es sind zwar jetzt nicht 10 Komma irgendetwas Millionen an Beraterhonorar, sondern, auf Grund der Konstruktion, die nun endgültig zum Zug gekommen ist, eben nur 8,5 Millionen € – aber immer noch 8,5 Mil­lionen und damit weit mehr als 100 Millionen Schilling – an Beraterhonorar, und zwar für eine Truppe, die nicht österreichisch – wie Sie, Herr Minister, gesagt haben – ist und die sich ohnehin nur Subunternehmer bedient, also wieder nur auf bestimmte Bieter zurückkommen kann, die im Verfahren unterlegen sind – mit einem Bruchteil der Kosten des angeblichen Bestbieters. Was wir zu diesen Beraterverträgen hier im Haus noch hören werden, das ist noch offen. Loben Sie in dieser Causa den Tag nicht vor dem Abend! Gerade Sie sollten im Zusammenhang mit Beraterverträgen die notwen­dige und Ihnen wirklich selbst gedeihliche Zurückhaltung üben, denn sonst haben wir das nächste Problem. (Beifall bei den Grünen.)

Zum erwähnten Kaufpreis. Ich bin kein Experte, ich kann nur sagen, es ist ja nicht so, dass hier „bloß“ – unter Anführungszeichen – 62 000 Wohnungen veräußert wurden. Immerhin sind auch 5,1 Millionen Quadratmeter Grund – meistens Baugrund – dabei, es sind 23 000 Garagenplätze dabei; das wird sicher alles in irgendeiner Form mitbe-


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