Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bucher. – Bitte.
14.10
Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Energieabgabenvergütungsgesetz haben meine Vorredner schon sehr detailliert Stellung genommen und erklärt, welch großer Erfolg dem Bundesministerium für Finanzen dabei gelungen ist. Es ging nicht nur darum, diese 900 Millionen €, die zurückzuzahlen gewesen wären, herauszuverhandeln, sondern natürlich auch darum, den enormen Verwaltungsaufwand, der dadurch verursacht worden wäre, zu verhindern.
Ich meine, dass das ein sehr großer Erfolg war. Vor allem ist die Energieabgabe ein sehr sensibler Kostenfaktor in der österreichischen Wirtschaft; ich denke da nur an die Erfolge des Allokationsplanes, wo es auch gelungen ist, die Wirtschaft nicht nur in die richtige Richtung zu bringen, sondern sie auch zu entlasten.
Wir werden diesem Antrag zustimmen. (Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
14.10
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr
Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
14.11
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Der tragische Anlass dieses Tages führt offensichtlich dazu, dass es auch zu ganz wichtigen Punkten extrem kurze Ausführungen gibt. Für die Grünen ist die Energiebesteuerung schon ein essentieller Bereich. Man muss die Sache nur von der richtigen Seite her beleuchten.
In
Wirklichkeit haben wir eine Gesetzgebung und EU-Richtlinien, die wir zum Teil
mit diesen beiden Punkten nachvollziehen, die zunächst einmal die
Energiebesteuerung vorsehen und in der Folge dann Rückvergütungen, wenn man so
will, Teilausnahmen und so weiter. Das ist ja ein sehr weites Feld.
Ohne auf
die Details einzugehen: Wir werden beiden Punkten, die hier miteinander
vorhandelt werden, zustimmen, weil es doch etwas in die richtige Richtung ist:
sowohl innerösterreichisch als auch was die Richtlinie angeht, auf deren Basis
diese Änderung geradezu erzwungen wurde und die ein zumindest symbolischer
Erfolg für Umwelt- und Energiepolitik aus wirtschaftlicher Perspektive ist. Es
gibt nämlich keine Umwelt- und Energiepolitik im Besonderen, ohne dass zentrale
wirtschaftliche und vor allem finanzpolitische Instrumente in Stellung gebracht
werden.
Ich werde
mich jetzt, völlig unpopulär vielleicht, dieser Tonart, dass wir immer möglichst
billige Energiekosten brauchen, sowohl für die Haushalte – dort sehe ich
es vielleicht noch eher ein – als auch für die Industrie, nicht
ohneweiters anschließen.
Warum?
Die Frage ist doch eine – das gilt für die europäische Ebene als auch für
die offen gebliebenen nationalen Spielräume – des Gesamtsteuersystems in
einer Volkswirtschaft. Und wenn wir uns einmal darauf verständigen, dass es,
noch dazu, wo wir dauernd von Reformen reden, so etwas wie aufkommensneutrale
Umstrukturierungen innerhalb eines Steuersystems geben kann, wird man sich dem
schon eher annähern können, dass es doch viel, viel sinnvoller wäre, bei
bestimmten Steuerarten nachzulassen und bei den Energiebesteuerungen zumindest
langfristig, aber durchaus auch – das entspricht unserer
Perspektive – mittelfristig noch etwas zuzulegen.
Die einzige Frage, die sich der nationale Wirtschaftsgesetzgeber stellen muss, ist: Wie ist es tatsächlich mit der Wettbewerbsfähigkeit? Welche Spielräume erzeugen wir,