Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 42

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Wird dagegen Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Dauer und Gestaltung der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 158, Freiheitliche 108 sowie Grüne 117 Minuten.

Darüber entscheidet das Hohe Haus, und wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Wer diesem Vorschlag der Präsidialkonferenz zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Wir werden daher so vorgehen.

1. Punkt

Antrag der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Mag. Dr. Magda Bleck­mann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatradiogesetz, das Privatfernsehgesetz, das KommAustria-Gesetz und das ORF-Gesetz geändert werden sowie das Fernsehsignalgesetz aufgehoben wird (430/A)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Hinsichtlich dieses Antrages 430/A wurde dem Verfassungsausschuss zur Bericht­erstattung eine Frist bis 8. Juli gesetzt. Die Verhandlung über diesen Gegenstand ist daher in dieser Sitzung heute aufzunehmen.

Der Wunsch auf mündliche Berichterstattung wurde auch im Sinne des § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung nicht ausgedrückt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


10.07

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Mir ist völlig unverständlich, warum die beiden Regierungsparteien es so eilig haben mit diesen Mediengesetzen. Ich verstehe, dass die Privatradiobetreiber klare Verhältnisse haben wollen, ich verstehe nicht die Koppelung zwischen beiden. Wir hätten – hätten wir noch Gespräche über den Sommer hinaus geführt – sicherlich die Möglichkeit gehabt, zumindest in jenem Teil, der das Privatradiogesetz betrifft, zu einem Konsens zu kommen und gemeinsam vorzugehen, weil es uns natürlich ein Anliegen ist, dass private Betreiber im Radiobereich sinnvoll arbeiten können.

Aber dass hier jetzt versucht wird, den ORF einer neuerlichen gesetzlichen Regelung zu unterziehen, verdient doch eine kritische Reflexion. Es soll jetzt die Möglichkeit gegeben werden, dass sich die KommAustria im Falle der Verletzung der Werbe­bestimmungen seitens des ORF per Anzeige an den Bundeskommunikationssenat wenden kann – das, trotzdem bis jetzt schon die privaten und anderen Medien­unter­nehmer die Möglichkeit haben, wegen behaupteter Werberechtsverletzungen beim Bundeskommunikationssenat Beschwerde einzubringen.

Dass darüber hinaus Bund, Länder, Publikumsrat, Stiftungsrat, gesetzliche Interessen­vertretungen und Verbraucherschutzorganisationen über eine Antragslegitimation ver-


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