Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 115

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Eine Buchpreisbindung ist natürlich ein diskussionswürdiges Instrument. Das hat sich aber in der Vergangenheit bewährt. Und deswegen unterstützen wir diesen Vier-Parteien-Antrag.

Der zweite Ausschussbericht ist ein negativer Ausschussbericht. Dabei geht es um die Frage, ob die Bundesbeschaffungsagentur tatsächlich auch den gesamten Buchein­kauf des Bundes zentral organisieren soll. Auch da haben wir Sorge, weil letztendlich genau diese zentrale Einkaufsschiene der Grundzielsetzung der Preisbindung zuwider­läuft. Die Preisbindung hat das Ziel, flächendeckend die Versorgung sicherzustellen und den zentralistischen Tendenzen, die es gibt, entgegenzuwirken. Wir haben das in anderen Marktsegmenten und auch schon im kulturellen Bereich: Wenige große Anbieter haben einen Markt fast komplett monopolisiert, zum Beispiel den Musik­bereich. Und diesem Trend wollten wir genau mit diesem Buchpreisbindungsgesetz entgegenwirken.

Der zentrale Einkauf wiederum ist ganz klar diametral zu dieser Zielsetzung gerichtet. Wenn man jetzt damit argumentiert, dass das ohnehin schon teilweise über den Großhandel abgewickelt wird, dann muss man sagen, es bleibt letztendlich immer noch ein sehr großer Bestandteil an Fachbüchern, die über die Buchhandlungen selbst bezogen werden. Ich verstehe es nicht, dass man auf der einen Seite die Zielsetzung Vielfalt vertreten und auf der anderen Seite das beschließen kann, was dem diametral widerspricht.

Technisch wäre es ganz einfach, indem man die Buchbeschaffung per Verordnung aus der Bundesbeschaffungsgesellschaft herausnimmt und es weiter so belässt, wie es ist. Ich glaube ohnehin nicht, dass da sehr viele Einsparungseffekte möglich sind, weil es, wie gesagt, durch die Preisbindung ohnehin geregelt ist.

Insgesamt ist das Gesetz wenig durchdacht, und ich finde die Argumente, dass man der Ausnahme per Verordnung des Finanzministeriums nicht Folge leistet, sehr bedauerlich. (Beifall bei den Grünen.)

14.16

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Morak. – Bitte.

 


14.16

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Ich möchte einige Sachen, die jetzt gesagt wurden, nicht so im Raum stehen lassen.

Erstens: Ich beanspruche das Gesetz nicht als Ruhmesblatt für mich, sondern möchte an dieser Stelle noch einmal betonen: Das ist ein Vier-Parteien-Antrag also ein von allen Parteien unterstütztes Gesetz. Dieses Gesetz wird hier im Parlament beschlos­sen, das Lob gebührt Ihnen, meine Damen und Herren! Ich schenke es Ihnen, sollten Sie der Meinung sein, ich hätte es beansprucht.

Das Zweite ist: BBG heißt nicht, wie Sie sagten, Frau Muttonen, Buchbeschaffungs­gesetz, sondern Bundesbeschaffungs-GmbH-Gesetz! (Abg. Bures: Sehr witzig!) In der erwähnten Ausschreibung im Finanzministerium war natürlich die Einhaltung des Buchpreisbindungsgesetzes vorgeschrieben.

Das Dritte ist: Ich möchte dazu nur Folgendes sagen, damit auch die Legendenbildung, was den ehemaligen ÖVP-Standpunkt betrifft, teilweise gestoppt wird: Ich schaue mir die Beurteilung an, welche die Arbeiterkammer, die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte gemacht hat. Sie wandte sich gänzlich gegen das Buchpreisbindungs­gesetz und bemängelte vor allem die zu niedrigen Rabattmöglichkeiten sowie die zu lange Dauer der Preisbindung für ein bestimmtes Buch.

 


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